Über das Vermögen der Trost & Witt Real West GmbH ist eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Die Entscheidung traf das Amtsgericht Pinneberg am 18. September 2026 um 11.35 Uhr. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 71 IN 241/26 geführt.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Vogt Schmidt Straße 8 d in 25462 Rellingen und ist beim Amtsgericht Hamburg unter der Registernummer HRB 168564 eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch die Geschäftsführer Janina Ellen Sari und Dennie Alexander Trost.
Der Geschäftszweck der Trost & Witt Real West GmbH umfasst den Kauf, die Verwaltung, die Entwicklung und den Handel mit Immobilien. Damit ist die Gesellschaft in mehreren Bereichen der Immobilienwirtschaft tätig. Dazu können der Erwerb geeigneter Objekte, deren wirtschaftliche oder bauliche Weiterentwicklung sowie die anschließende Verwaltung oder Veräußerung gehören.
Der Insolvenzantrag wurde von der Gesellschaft selbst gestellt. Bis zur Entscheidung darüber, ob das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet wird, soll die angeordnete vorläufige Verwaltung das vorhandene Unternehmensvermögen vor nachteiligen Veränderungen schützen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Béla Knof, Valentinskamp 70 in 20355 Hamburg. Er ist telefonisch unter 040 808136212 erreichbar.
Die Geschäftsführung bleibt während der vorläufigen Insolvenzverwaltung grundsätzlich im Amt. Sie kann jedoch nicht mehr uneingeschränkt über das Vermögen der Gesellschaft verfügen. Rechtsgeschäfte und andere Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur noch wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter ihnen zustimmt.
Der Zustimmungsvorbehalt erfasst ausdrücklich auch die Einziehung offener Forderungen. Die Trost & Witt Real West GmbH darf Außenstände daher nicht mehr ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vereinnahmen oder darüber verfügen. Geschäftspartner und andere Zahlungspflichtige sollten vor einer Zahlung klären, auf welches Konto und an welchen Empfänger sie mit befreiender Wirkung leisten können.
Zu den Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters gehört es nun, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu untersuchen und deren Vermögen zu sichern. Dabei wird insbesondere geprüft, ob ein gesetzlicher Insolvenzgrund besteht und ob das vorhandene Vermögen voraussichtlich ausreicht, um die Kosten eines eröffneten Insolvenzverfahrens zu decken.
Die gerichtliche Anordnung bedeutet noch nicht, dass das Insolvenzverfahren bereits endgültig eröffnet wurde. Ebenso lässt sich daraus nicht ableiten, ob einzelne Immobilien verkauft, weiterentwickelt oder weiterhin verwaltet werden. Diese Fragen hängen von den Ergebnissen der laufenden Prüfung und den weiteren Entscheidungen des Insolvenzgerichts ab.
Auffällig ist, dass das Amtsgericht Pinneberg am selben Tag auch über das Vermögen der ebenfalls in Rellingen ansässigen Trost & Witt Invest GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet hat. In beiden Verfahren wurde Rechtsanwalt Béla Knof zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Trotz dieser personellen und organisatorischen Überschneidungen handelt es sich um rechtlich selbstständige Gesellschaften und getrennte Insolvenzverfahren mit jeweils eigenem Aktenzeichen.
Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Zuständig ist das Amtsgericht Pinneberg, Außenstelle Schenefeld, Osterbrooksweg 42 und 44 in 22869 Schenefeld. Eine einfache E Mail reicht für die elektronische Einreichung eines Rechtsbehelfs nicht aus.