Dark Mode Light Mode

Windpark Meschede-West startet mit 500.000 Euro Kapital – Bau der Anlagen hat noch nicht begonnen

Shutterbug75 (CC0), Pixabay

Der Jahresabschluss unterscheidet sich damit grundlegend von den Bilanzen bereits produzierender Windparks.

Es gibt noch keine Windenergieanlagen im Anlagevermögen, keine Umsatzerlöse aus Stromproduktion und keine Projektfinanzierung in Millionenhöhe.

Die Gesellschaft befindet sich ausdrücklich noch in der Entwicklungs- und Projektierungsphase.

Gesellschaft erst im August 2025 gegründet

Der Gesellschaftsvertrag stammt vom 1. August 2025. Die Eintragung erfolgte am 7. August 2025.

Der erste Abschluss umfasst deshalb lediglich den Zeitraum vom 7. August bis zum 31. Dezember 2025.

Das ist bei der Interpretation entscheidend: Die Zahlen bilden kein vollständiges Geschäftsjahr und schon gar kein normales Betriebsjahr eines Windparks ab.

Vielmehr handelt es sich um die finanzielle Ausgangslage eines Projekts vor Beginn der eigentlichen Errichtung.

500.000 Euro Kapital eingebracht

Das Kapitalkonto I beträgt zum Jahresende 500.000 Euro.

Gehalten wird das Eigenkapital zu 100 Prozent von der HochsauerlandEnergie GmbH.

Nach Berücksichtigung des Jahresfehlbetrags von 3.558,24 Euro verbleibt ein Eigenkapital von 496.441,76 Euro.

Bei einer Bilanzsumme von 500.316,76 Euro entspricht das einer rechnerischen Eigenkapitalquote von rund 99,2 Prozent.

Die Gesellschaft ist damit zum Jahresende nahezu vollständig mit Eigenkapital finanziert.

Das ist allerdings typisch für die gegenwärtige Entwicklungsphase und sagt noch wenig darüber aus, wie die spätere Finanzierung der Windenergieanlagen aussehen wird.

Fast das gesamte Kapital liegt noch auf dem Konto

Besonders deutlich wird der frühe Projektstatus auf der Aktivseite.

Von der Bilanzsumme von 500.316,76 Euro entfallen 499.838,29 Euro auf Bankguthaben.

Das sind rund 99,9 Prozent der gesamten Aktiva.

Daneben bestehen lediglich sonstige Vermögensgegenstände von 478,47 Euro. Dabei handelt es sich laut Anhang um Erstattungsansprüche aus der Vorsteuer.

Sachanlagen werden dagegen überhaupt nicht ausgewiesen.

Der Grund ist eindeutig: Mit der Errichtung der Windenergieanlagen wurde bis zum 31. Dezember 2025 noch nicht begonnen.

Damit gibt es auch noch keine Windenergieanlagen, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert werden könnten.

Erster Verlust beträgt nur 3.558 Euro

Das erste Rumpfgeschäftsjahr endet mit einem Jahresfehlbetrag von 3.558,24 Euro.

Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Anders als bei vielen bereits produzierenden Windparks lässt sich hier genau nachvollziehen, woher der Verlust stammt.

Der sonstige betriebliche Aufwand setzt sich aus Verbandsbeiträgen von 140 Euro, Jahresabschlusskosten von 900 Euro, einer Haftungsprämie für die Komplementärin von 2.500 Euro und Kontoführungsgebühren von 18 Euro zusammen.

Insgesamt ergeben sich damit rund 3.558 Euro.

Es handelt sich also ausschließlich um frühe Verwaltungs- und Gesellschaftskosten.

Noch keine Einnahmen aus Windstrom

Entsprechend wäre es irreführend, den Jahresfehlbetrag als operativen Verlust eines Windparks zu interpretieren.

Der Windpark produziert noch keinen Strom.

Es gibt noch keine Anlagen und folglich auch keine Umsatzerlöse aus Stromeinspeisung.

Der Fehlbetrag zeigt deshalb lediglich, dass bereits Kosten für die Gesellschaft entstehen, bevor das eigentliche Windparkprojekt in Betrieb geht.

Gemessen am eingebrachten Kapital von 500.000 Euro entspricht der Fehlbetrag lediglich rund 0,7 Prozent.

Praktisch keine Verschuldung

Auch die Passivseite unterscheidet sich erheblich von einem fertiggestellten Windpark.

Verbindlichkeiten bestehen lediglich in Höhe von 2.975 Euro.

Sie betreffen nach Angaben im Anhang vollständig die Haftungsprämie für die Komplementärin HEE V GmbH.

Zusätzlich wurden Rückstellungen von 900 Euro für die Erstellung des Jahresabschlusses und die Steuerberatung gebildet.

Bankdarlehen werden überhaupt nicht ausgewiesen.

Auch Haftungsverhältnisse, derivative Finanzinstrumente oder außerbilanzielle Geschäfte bestanden zum Bilanzstichtag nach Angaben der Gesellschaft nicht.

Kurzfristige Verpflichtungen problemlos durch Liquidität gedeckt

Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten besitzen eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Den Verbindlichkeiten von 2.975 Euro und Rückstellungen von 900 Euro stehen fast 500.000 Euro Bankguthaben gegenüber.

Die kurzfristige Liquiditätslage erscheint auf Grundlage dieser Startbilanz deshalb ausgesprochen komfortabel.

Für die langfristige Bewertung des Projekts ist dieser Befund allerdings nur eingeschränkt aussagekräftig.

Sobald die Errichtung der Windenergieanlagen beginnt, dürfte sich die Bilanzstruktur grundlegend verändern: Investitionen würden dann im Anlagevermögen sichtbar, während je nach Finanzierungskonzept möglicherweise gleichzeitig Fremdkapital hinzukommt.

Der vorliegende Abschluss enthält dazu jedoch noch keine Zahlen.

Noch kein Maßstab für die Wirtschaftlichkeit des Projekts

Gerade deshalb sollte aus der Eigenkapitalquote von rund 99 Prozent keine Aussage über die spätere Finanzierungsstruktur des Windparks abgeleitet werden.

Auch der Verlust von 3.558 Euro sagt praktisch nichts über die künftige Rentabilität aus.

Entscheidend werden vielmehr die kommenden Abschlüsse sein.

Erst wenn Projektierungs- und Baukosten anfallen, Finanzierungsverträge abgeschlossen werden und schließlich die Stromproduktion beginnt, lässt sich beurteilen, welche Investitionssumme hinter dem Windpark steht und wie das Projekt finanziert wird.

Keine eigenen Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigt zudem keine eigenen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter.

Die Betriebsführung erfolgt durch die HochsauerlandEnergie GmbH.

Komplementärin und damit geschäftsführende Gesellschaft ist die Hochsauerland Erneuerbare Energie Verwaltung GmbH. Sie handelt durch die Geschäftsführer Siegfried Müller und Steffen Klauke.

Eine Vergütung für deren Geschäftsführertätigkeit zahlt die Windparkgesellschaft nach eigenen Angaben nicht.

Abschluss mit ungewöhnlicher Formulierung zum Nachtragsbericht

Eine Formulierung im Anhang fällt redaktionell auf.

Dort heißt es, Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres seien nicht eingetreten. Anschließend wird formuliert, dies betreffe auch Vorgänge mit wesentlichem Einfluss auf die Vermögens- und Ertragslage „nach Abschluss des Geschäftsjahres 2026“.

Der Jahresabschluss betrifft jedoch das Rumpfgeschäftsjahr 2025 und wurde bereits am 2. Juni 2026 unterzeichnet.

Die Jahresangabe 2026 wirkt deshalb im gegebenen Zusammenhang ungewöhnlich und könnte ein redaktionelles Versehen sein. Aus dem vorliegenden Text allein lässt sich das allerdings nicht abschließend klären.

Die eigentliche Investitionsphase steht noch bevor

Für die Bewertung von Windpark Meschede-West ist deshalb weniger der kleine Anfangsverlust interessant als die Ausgangsposition vor dem Bau.

Die Gesellschaft startet mit 500.000 Euro Kapital, von denen Ende 2025 noch fast 499.840 Euro auf dem Girokonto liegen.

Dem stehen lediglich 2.975 Euro Verbindlichkeiten und 900 Euro Rückstellungen gegenüber.

Noch existiert damit eine extrem schlanke Bilanz ohne Sachanlagen und ohne Bankfinanzierung.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Sicherungsmaßnahmen vom 18. September 2026: Unternehmen aus Bau, Immobilien, Logistik, Pflege und Dienstleistungen betroffen

Next Post

Rechnungen von Astrolonova, Bongochat & Co.: Verbraucherzentralen warnen vor Forderungen von Margot Brands