Das Amtsgericht Bad Homburg vor der Höhe hat am 2. September 2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der RheinMain-Projekt GmbH & Co. KG angeordnet. Das Insolvenzantragsverfahren wird unter dem Aktenzeichen 61 IN 70/26 geführt. Die Entscheidung dient dazu, das vorhandene Vermögen zu sichern, während das Gericht prüft, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.
Die Gesellschaft mit Sitz am Hausener Weg 1a in 61267 Neu-Anspach befasst sich nach ihrem angegebenen Unternehmensgegenstand mit dem Erwerb, der Entwicklung und der Bebauung von Grundstücken sowie mit der Verwaltung von Grundvermögen. Dazu können etwa die Planung von Bauvorhaben und die Betreuung von Immobilien gehören. Welche Projekte die RheinMain-Projekt GmbH & Co. KG zuletzt tatsächlich betrieben hat, geht aus der Bekanntmachung allerdings nicht hervor.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Frank Bassermann von HWW Rechtsanwälte in Frankfurt am Main bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind seit der Anordnung nur mit seiner Zustimmung wirksam. Die Geschäftsführung kann damit nicht mehr allein über Vermögenswerte entscheiden. Vertreten wird die Gesellschaft durch ihre Komplementärin, die Aktiv Finanzmanagement für Beteiligungen GmbH, deren Geschäftsführer Norbert Schmidt ist.
Für Geschäftspartner und Gläubiger ist die gerichtliche Entscheidung ein wichtiges Signal. Sie zeigt, dass ein Insolvenzantrag vorliegt und das Gericht zunächst die wirtschaftliche Lage sowie das verfügbare Vermögen prüfen lässt. Eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist damit noch nicht beschlossen. Auch über die Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder die Zukunft einzelner Immobilienprojekte enthält die Bekanntmachung keine Angaben.