Ein kurzer Halt auf einem privaten Parkplatz – und Monate später flattert eine Zahlungsaufforderung über 47,50 Euro ins Haus. Genau darüber berichten derzeit mehrere Betroffene im Zusammenhang mit Parkwatcher 365.
In einem geschilderten Fall erhielt ein Rentner eine Forderung für einen Parkplatzbesuch, der bereits mehrere Monate zurücklag. Ihm wird dem Bericht zufolge vorgeworfen, auf dem Gelände geparkt zu haben, ohne dort einzukaufen. Der Mann bestreitet beziehungsweise hinterfragt den Vorwurf und kritisiert insbesondere den großen zeitlichen Abstand.
Auch weitere Menschen berichten von entsprechenden Schreiben. Darunter sollen Kunden sowie Personen sein, die sich nur kurze Zeit auf dem Gelände aufgehalten hätten. In einem Fall wird von einem Schreiben Anfang August wegen eines angeblichen Parkverstoßes bereits Anfang April berichtet.
Doch müssen Autofahrer solche Forderungen automatisch bezahlen?
Nein – zumindest sollte zunächst genau geprüft werden, worauf die Forderung gestützt wird. Bei privaten Parkplätzen können grundsätzlich Vertragsbedingungen gelten. Entscheidend kann unter anderem sein, ob die Bedingungen für Autofahrer ausreichend erkennbar waren, welcher konkrete Verstoß behauptet wird und welche Nachweise dafür vorliegen.
Der im Ausgangsbeitrag wiedergegebene Anwalt hält private Parkraumkontrollen grundsätzlich für zulässig, verweist aber auf Voraussetzungen: Die Bedingungen müssten gut sichtbar sein und die Parkzeiten eindeutig bestimmt werden. Außerdem dürften die Regelungen nicht unangemessen benachteiligend und die Forderungen nicht übermäßig hoch sein.
Wer eine solche Zahlungsaufforderung bekommt, sollte deshalb nicht allein auf die Überschrift „Strafzettel“ schauen. Interessant sind vielmehr die konkreten Umstände: Was wird vorgeworfen? Gibt es Fotos? Wer betreibt den Parkplatz? Wie hoch ist die Forderung? Und befindet sich die Angelegenheit möglicherweise bereits beim Inkasso oder im gerichtlichen Mahnverfahren? Genau diese Punkte nennt auch der zugrunde liegende Rechtstipp als wichtige Fragen für die rechtliche Beurteilung.
Für Autofahrer bedeutet das vor allem: Ein Schreiben eines privaten Parkplatzbetreibers sollte weder vorschnell bezahlt noch einfach ignoriert werden. Erst der konkrete Einzelfall zeigt, ob und in welcher Höhe tatsächlich eine Forderung besteht.
Denn aus einem vermeintlich kostenlosen kurzen Parkplatzbesuch können sonst plötzlich 47,50 Euro und jede Menge Ärger werden.