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BaFin warnt vor bestzins.net und nabab.de – Identitätsmissbrauch bei angeblichen Fest- und Tagesgeldangeboten

geralt (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Internetseiten bestzins.net und nabab.de sowie vor E-Mails von den Adressen info@bestzins.net und kontakt@nabab.de sowie weiteren ähnlichen E-Mail-Adressen. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Tagesgeld- und Festgeldanlagen an. Zudem missbrauchen sie die Identität eines tatsächlich existierenden Unternehmens.

Die Warnung wurde am 30. Juli 2026 veröffentlicht und richtet sich an Verbraucher, die vermeintlich attraktive Zinsangebote im Internet nutzen möchten.

Keine Erlaubnis für Bankgeschäfte

Nach Angaben der BaFin verfügen die Betreiber der beiden Internetseiten nicht über die erforderliche Erlaubnis, um in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anzubieten.

Wer hierzulande Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen gewerbsmäßig erbringen möchte, benötigt grundsätzlich eine Zulassung der BaFin. Fehlt diese Erlaubnis, sollten Anleger äußerste Vorsicht walten lassen.

Identitätsmissbrauch zulasten der NABAB S.A.

Besonders schwer wiegt nach Angaben der Finanzaufsicht, dass die Betreiber im Impressum die Unternehmensdaten der NABAB S.A. mit Sitz in Paris (Frankreich) verwenden.

Die BaFin stellt ausdrücklich klar, dass es sich hierbei um einen Identitätsmissbrauch handelt. Die Verwendung der Daten eines tatsächlich existierenden Unternehmens kann bei Anlegern den Eindruck erwecken, es handele sich um einen seriösen und regulierten Anbieter.

Betrüger setzen häufig auf bekannte Unternehmensdaten

Der Missbrauch bestehender Firmennamen oder Unternehmensdaten gehört zu den häufigsten Methoden unseriöser Finanzanbieter. Durch ein professionelles Erscheinungsbild und die Nutzung realer Unternehmensinformationen soll das Vertrauen potenzieller Anleger gewonnen werden.

Verbraucher sollten deshalb nicht allein auf ein Impressum oder eine Unternehmensbezeichnung vertrauen, sondern stets überprüfen, ob der jeweilige Anbieter tatsächlich mit dem genannten Unternehmen identisch ist.

So können sich Anleger schützen

Vor einer Geldanlage empfiehlt die BaFin, die Identität eines Anbieters sorgfältig zu prüfen. Dazu gehören insbesondere:

  • die Kontrolle, ob eine BaFin-Erlaubnis vorliegt,
  • die Überprüfung der Unternehmensdaten,
  • ein Blick in die Unternehmensdatenbank der BaFin,
  • sowie die Prüfung aktueller Warnmeldungen der Finanzaufsicht.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn außergewöhnlich hohe Zinsen versprochen werden oder Anleger zu einer schnellen Entscheidung gedrängt werden.

BaFin veröffentlicht Warnung nach dem Kreditwesengesetz

Die Veröffentlichung der Warnung erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG). Mit solchen Hinweisen informiert die BaFin die Öffentlichkeit über Unternehmen oder Internetseiten, die möglicherweise unerlaubt Bank- oder Finanzdienstleistungen anbieten.

Die Warnmeldung dient dem Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern und soll helfen, finanzielle Schäden durch unseriöse Anbieter zu vermeiden.

Fazit

Die BaFin warnt vor den Internetseiten bestzins.net und nabab.de sowie den dazugehörigen E-Mail-Adressen. Nach Erkenntnissen der Behörde bieten die Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Tagesgeld- und Festgeldanlagen an und nutzen dabei missbräuchlich die Unternehmensdaten der NABAB S.A. aus Frankreich. Anleger sollten entsprechende Angebote sorgfältig prüfen und ausschließlich mit regulierten Finanzinstituten Geschäfte abschließen.

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