Dark Mode Light Mode

D&S GmbH: Amtsgericht München ordnet Nachtragsverteilung im abgeschlossenen Insolvenzverfahren an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht München hat im Insolvenzverfahren der D&S GmbH einen weiteren Verfahrensschritt angeordnet. Mit Beschluss vom 23. Juli 2026 ordnete das Insolvenzgericht im Verfahren unter dem Aktenzeichen 1501 IN 203/19 eine Nachtragsverteilung an. Das eigentliche Insolvenzverfahren war bereits am 21. Januar 2026 aufgehoben worden.

Die D&S GmbH mit Sitz in der Haager Straße 7 in 81671 München ist beim Amtsgericht München unter der Handelsregisternummer HRB 187688 eingetragen. Gesetzliche Vertreterin der Gesellschaft war die Geschäftsführerin Sirin Zeynep.

Grund für die Nachtragsverteilung ist eine Quotenzahlung aus dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Geschäftsführerin Sirin Zeynep (Amtsgericht Landshut, Aktenzeichen IK 213/23). Aus dieser Zahlung fließen 305,60 Euro nachträglich in die Insolvenzmasse der D&S GmbH. Die zur Tabelle festgestellten Insolvenzforderungen nach § 38 Insolvenzordnung belaufen sich dagegen auf insgesamt 558.196,16 Euro.

Mit der Durchführung der Nachtragsverteilung beauftragte das Gericht den bisherigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael George aus München. Er wird die nachträglich eingegangenen Vermögenswerte entsprechend den gesetzlichen Vorschriften an die Insolvenzgläubiger verteilen.

Die D&S GmbH war als Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Wirtschaftsverkehr tätig. Unabhängig von der konkreten Geschäftstätigkeit dienen Nachtragsverteilungen dazu, Vermögenswerte zu verwerten, die erst nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens bekannt werden oder realisiert werden können. Solche Vermögenszuflüsse können beispielsweise aus später eingehenden Forderungen, Steuererstattungen, Gerichtsverfahren oder – wie in diesem Fall – aus Quotenzahlungen eines anderen Insolvenzverfahrens stammen.

Die Anordnung einer Nachtragsverteilung bedeutet nicht, dass das Insolvenzverfahren erneut eröffnet wird. Vielmehr handelt es sich um einen gesetzlich vorgesehenen Verfahrensschritt, um nachträglich erlangte Vermögenswerte den Insolvenzgläubigern zukommen zu lassen. Aufgrund der vergleichsweise geringen nachträglich vereinnahmten Summe von 305,60 Euro im Verhältnis zu den angemeldeten Forderungen von mehr als 558.000 Euro dürfte die zusätzliche Ausschüttung an die Gläubiger allerdings nur einen sehr geringen Umfang haben.

Mit der Entscheidung des Amtsgerichts München wird das bereits abgeschlossene Insolvenzverfahren somit nochmals abgewickelt, um den nachträglich erzielten Vermögenszufluss ordnungsgemäß unter den Insolvenzgläubigern zu verteilen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Google Maps wird zum Lebensretter: Neue Waldbrand-Warnungen sollen Urlauber frühzeitig schützen

Next Post

Krypto bleibt Nischeninvestment: Warum der große Bitcoin-Boom bei Privatanlegern ausgeblieben ist