Für die CORE Digital Engineering GmbH mit Sitz in der Ferdinandstraße 35 in 20095 Hamburg hat das Amtsgericht Hamburg einen wichtigen Schritt im Insolvenzantragsverfahren eingeleitet. Mit Beschluss vom 23. Juli 2026 um 15:56 Uhr wurde im Verfahren mit dem Aktenzeichen 67a IN 290/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellte das Gericht die Hamburger Rechtsanwältin Jennie Best.
Nach der gerichtlichen Entscheidung bleiben Verfügungen der Gesellschaft nur noch wirksam, wenn sie von der vorläufigen Insolvenzverwalterin genehmigt werden. Damit unterliegt das Unternehmen einem sogenannten Zustimmungsvorbehalt. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu sichern und wirtschaftlich nachteilige Veränderungen zu verhindern. Zudem wurden Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu leisten.
Die CORE Digital Engineering GmbH wurde 2019 gegründet und ist auf digitale Ingenieur- und Entwicklungsdienstleistungen spezialisiert. Das Unternehmen unterstützt Industrieunternehmen bei der digitalen Transformation von Entwicklungs- und Produktionsprozessen. Zum Leistungsspektrum gehören insbesondere Engineering-Dienstleistungen, Softwareentwicklung, Digitalisierung technischer Prozesse sowie die Entwicklung individueller IT-Lösungen für industrielle Anwendungen.
Ein Schwerpunkt der Gesellschaft liegt auf der Entwicklung digitaler Produkte und Plattformen sowie der Umsetzung moderner Technologien in den Bereichen Industrie 4.0, Cloud-Anwendungen und Datenmanagement. Darüber hinaus begleitet das Unternehmen Kunden bei der Einführung digitaler Geschäftsmodelle, der Optimierung technischer Abläufe sowie der Entwicklung intelligenter Softwarelösungen für industrielle und technische Anwendungen. Auch die Beratung im Bereich digitaler Produktentwicklung, Projektmanagement sowie die Integration neuer Technologien in bestehende Unternehmensprozesse zählen zum Unternehmensgegenstand.
Mit seinem Geschäftsmodell war das Unternehmen vor allem für Kunden aus der Industrie, dem Maschinenbau, der Automobilbranche sowie weiteren technologieorientierten Wirtschaftszweigen tätig. Ziel war es, Unternehmen bei der Entwicklung innovativer digitaler Lösungen zu unterstützen und Engineering-Kompetenz mit moderner Softwareentwicklung zu verbinden.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die entscheidende Prüfungsphase des Insolvenzverfahrens. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft analysieren, das vorhandene Vermögen sichern und prüfen, ob eine Sanierung oder Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist. Erst nach Abschluss dieser Prüfung entscheidet das Insolvenzgericht, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird. Bis dahin bleibt die CORE Digital Engineering GmbH in ihrer wirtschaftlichen Handlungsfreiheit eingeschränkt und unterliegt der Kontrolle der vorläufigen Insolvenzverwalterin.