Seit dem 1. Juli müssen alle neu zugelassenen Fahrzeugmodelle in der Europäischen Union mit einer automatischen Aufmerksamkeitsüberwachung des Fahrers ausgestattet sein. Die vorgeschriebenen Systeme nutzen in vielen Fahrzeugen Kameras oder Sensoren im Innenraum, um Anzeichen von Müdigkeit oder Ablenkung zu erkennen. Die Einführung hatte bei manchen Autofahrern Sorgen über mögliche Eingriffe in die Privatsphäre ausgelöst. Nun geben die obersten Datenschützer Entwarnung.
Nach Angaben der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erfüllen die Systeme die geltenden Datenschutzvorgaben. Die dabei erfassten Informationen dürfen weder dauerhaft gespeichert noch an Dritte weitergegeben werden.
Neue Sicherheitsvorgaben gelten seit dem 1. Juli
Die Innenraumüberwachung ist Teil neuer EU-Vorschriften zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Seit dem 1. Juli müssen alle neu zugelassenen Fahrzeugtypen mit einem sogenannten Aufmerksamkeitsassistenten ausgestattet sein. Ziel der Technik ist es, Müdigkeit, Unaufmerksamkeit oder Ablenkung des Fahrers möglichst früh zu erkennen und rechtzeitig vor einer möglichen Gefahr zu warnen.
Je nach Fahrzeughersteller kommen dafür Kameras im Innenraum, Infrarotsensoren oder eine Kombination verschiedener Messverfahren zum Einsatz.
Datenschutzbehörde sieht keine Verstöße
Die Einführung der Technik hatte bei Verbrauchern und Datenschützern zunächst Fragen aufgeworfen. Kritiker befürchteten, Fahrzeuge könnten künftig dauerhaft Bilder oder Bewegungsdaten der Insassen speichern oder sogar an Hersteller oder Behörden übermitteln.
Diese Sorge hält die Bundesdatenschutzbeauftragte jedoch für unbegründet.
Nach Angaben eines Sprechers schreibt die europäische Regelung ausdrücklich vor, dass die bei der Fahrerüberwachung entstehenden Daten nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Zudem müssen sämtliche Informationen unmittelbar nach ihrer Verarbeitung wieder gelöscht werden.
Eine dauerhafte Speicherung oder Übermittlung personenbezogener Daten ist nach den geltenden Vorgaben nicht vorgesehen.
Kameras beobachten nicht den gesamten Innenraum
Viele moderne Fahrerüberwachungssysteme richten ihre Aufmerksamkeit ausschließlich auf den Fahrer.
Die Technik analysiert beispielsweise:
- die Blickrichtung,
- die Dauer geschlossener Augen,
- Kopfbewegungen,
- Anzeichen von Müdigkeit oder Ablenkung.
Erkennt das System Auffälligkeiten, warnt es den Fahrer mit optischen oder akustischen Signalen und empfiehlt gegebenenfalls eine Pause.
Eine kontinuierliche Videoaufzeichnung des Fahrzeuginnenraums findet dabei nach den gesetzlichen Vorgaben nicht statt.
Mehr Sicherheit im Straßenverkehr
Die Europäische Union verfolgt mit den neuen Assistenzsystemen das Ziel, die Zahl schwerer Verkehrsunfälle weiter zu reduzieren.
Studien zeigen, dass Müdigkeit und Unaufmerksamkeit zu den häufigsten Ursachen schwerer Unfälle zählen. Sekundenschlaf oder der Blick auf das Smartphone können bereits nach wenigen Sekunden gravierende Folgen haben.
Die automatische Fahrerüberwachung soll solche Gefahrensituationen erkennen, bevor es zu einem Unfall kommt.
Bestandteil einer ganzen Reihe neuer Assistenzsysteme
Der Aufmerksamkeitsassistent gehört zu mehreren Sicherheitssystemen, die inzwischen in neuen Fahrzeugen vorgeschrieben sind.
Dazu zählen unter anderem:
- ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent,
- ein Notbremsassistent,
- ein Spurhalteassistent,
- ein Rückfahrassistent,
- ein Ereignisdatenspeicher („Blackbox“) für Unfälle.
Mit diesen technischen Vorgaben verfolgt die EU das langfristige Ziel, die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten deutlich zu senken.
Datenschützer mahnen dennoch zur Transparenz
Auch wenn die gesetzlichen Vorgaben aus Sicht der Datenschutzbehörden ausreichend sind, bleibt Transparenz ein wichtiger Punkt.
Autofahrer sollten nachvollziehen können,
- welche Sensoren im Fahrzeug verbaut sind,
- welche Daten verarbeitet werden,
- wie lange diese genutzt werden,
- und welche Funktionen sich gegebenenfalls deaktivieren oder anpassen lassen.
Eine verständliche Information der Fahrzeugkäufer trage wesentlich dazu bei, Vorbehalte gegenüber der neuen Technik abzubauen.
Fazit
Die verpflichtenden Fahrerüberwachungssysteme in neuen Fahrzeugen stoßen aus Sicht der Datenschutzbehörden nicht auf rechtliche Bedenken. Nach den EU-Vorgaben dürfen die erfassten Informationen weder dauerhaft gespeichert noch an Dritte weitergegeben werden. Stattdessen werden die Daten ausschließlich zur unmittelbaren Erkennung von Müdigkeit oder Ablenkung genutzt und anschließend gelöscht.
Mit der neuen Technik will die Europäische Union die Verkehrssicherheit erhöhen und schwere Unfälle verhindern. Gleichzeitig sollen die strengen Datenschutzregeln sicherstellen, dass die Privatsphäre der Autofahrer trotz der eingesetzten Kameras und Sensoren gewahrt bleibt.