Eigentlich soll das neue Gesetz Verbraucher besser vor irreführender Umweltwerbung schützen. Doch noch bevor die sogenannte Greenwashing-Novelle beschlossen ist, wächst der Widerstand. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hält den Entwurf für unzureichend und sieht sogar einen Verstoß gegen europäisches Recht. Sollte das Gesetz in seiner jetzigen Form verabschiedet werden, kündigt die Organisation eine Beschwerde bei der EU-Kommission an.
Im Mittelpunkt der Kritik steht eine geplante Übergangsfrist von drei Jahren. Nach Ansicht von Greenpeace würde diese dazu führen, dass zentrale Regelungen zum Schutz der Verbraucher zunächst kaum Wirkung entfalten. Unternehmen könnten in diesem Zeitraum weiterhin mit fragwürdigen Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen werben, obwohl die Europäische Union bereits strengere Vorgaben beschlossen hat.
Gutachten sieht Verstoß gegen EU-Recht
Zur Untermauerung ihrer Kritik hatte Greenpeace den Linzer Europarechtler Franz Leidenmühler mit der Prüfung des Gesetzesentwurfs beauftragt. In seinem Gutachten kommt er zu dem Schluss, dass Teile der Novelle während der dreijährigen Übergangsfrist praktisch nicht anwendbar wären. Damit würden Verpflichtungen aus der europäischen Empowering Consumers for the Green Transition-Richtlinie (EmpCo-Richtlinie) nicht ordnungsgemäß umgesetzt.
Nach Auffassung des Juristen könnte dies gegen europäisches Recht verstoßen. EU-Richtlinien verpflichten die Mitgliedstaaten, die vorgesehenen Verbraucherschutzregelungen fristgerecht und wirksam in nationales Recht zu übernehmen. Eine mehrjährige Verzögerung könnte deshalb rechtlich problematisch sein.
Greenpeace kündigt Beschwerde an
Greenpeace sieht darin eine erhebliche Schwächung des Verbraucherschutzes. Aus Sicht der Organisation würden Konsumenten in den kommenden drei Jahren weiterhin unzureichend vor irreführenden Nachhaltigkeitsversprechen geschützt.
Sollte das Parlament den Entwurf dennoch beschließen, will Greenpeace unmittelbar eine offizielle Beschwerde bei der Europäischen Kommission einreichen. Die Brüsseler Behörde könnte anschließend prüfen, ob gegen das betreffende Land ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden muss.
Was die Novelle eigentlich ändern soll
Mit der Gesetzesänderung sollen Unternehmen künftig deutlich strengeren Anforderungen bei Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen unterliegen. Hintergrund ist die wachsende Zahl von Werbeaussagen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „CO₂-neutral“, deren Aussagekraft häufig umstritten ist.
Künftig sollen Nachhaltigkeitsversprechen nur noch zulässig sein, wenn sie wissenschaftlich belegbar sind. Auch Nachhaltigkeitssiegel sollen nur verwendet werden dürfen, wenn sie auf anerkannten Zertifizierungen beruhen. Unternehmen sollen außerdem den Begriff der Klimaneutralität wesentlich genauer begründen müssen.
Darüber hinaus sieht die Novelle weitere Änderungen vor. Verboten werden sollen künftig Werbeaussagen über Eigenschaften, die ohnehin gesetzlich vorgeschrieben oder selbstverständlich sind. Beispiele dafür wären Formulierungen wie „glutenfreies Wasser“, „plastikfreies Papier“ oder ähnliche Aussagen, die Verbraucher in die Irre führen könnten, obwohl sie keine besondere Produkteigenschaft darstellen.
Auch falsche Angaben über die Haltbarkeit oder Reparierbarkeit von Produkten sollen künftig ausdrücklich untersagt werden. Damit will der Gesetzgeber gegen sogenannte geplante Obsoleszenz und irreführende Werbeversprechen vorgehen.
Greenwashing bleibt ein wachsendes Problem
Der Begriff Greenwashing beschreibt Marketingstrategien, bei denen Unternehmen ihren Produkten oder Dienstleistungen ein umweltfreundlicheres Image verleihen, als tatsächlich gerechtfertigt ist. Verbraucher können dadurch Kaufentscheidungen treffen, die auf unzutreffenden oder übertriebenen Umweltversprechen beruhen.
Mit der europäischen EmpCo-Richtlinie will die EU genau solche Praktiken eindämmen. Ziel ist es, Werbung transparenter zu machen und Verbraucher besser vor irreführenden Nachhaltigkeitsaussagen zu schützen.
Zwischen Wirtschaft und Verbraucherschutz
Die Debatte zeigt den schwierigen Spagat zwischen wirksamem Verbraucherschutz und praktikablen Übergangsfristen für Unternehmen. Während Wirtschaftsvertreter häufig mehr Zeit für die Umsetzung neuer Vorgaben fordern, verlangen Verbraucherschützer eine möglichst schnelle Anwendung der europäischen Regeln.
Ob die angekündigte EU-Beschwerde tatsächlich notwendig wird, hängt nun von der Entscheidung des Parlaments ab. Sollte die umstrittene Übergangsregelung bestehen bleiben, dürfte der Streit um das Greenwashing-Gesetz allerdings noch lange nicht beendet sein.