Interviewer: Herr Rechtsanwalt Högel, die AER Touristik AG hat für Ende Juni eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Was ist der Hintergrund dieser Versammlung?
Rechtsanwalt Högel: Anlass der außerordentlichen Hauptversammlung sind die Rücktritte von drei Aufsichtsratsmitgliedern. Frau Heike Czalaun, Frau Kathrin Angelstein und Frau Christina Bauer haben ihre Mandate zum 31. Dezember 2025 niedergelegt. Dadurch sind mehrere Positionen im Aufsichtsrat vakant geworden, die nun durch die Aktionäre neu besetzt werden müssen.
Interviewer: Warum sind diese Nachbesetzungen für die Gesellschaft und ihre Aktionäre von Bedeutung?
Rechtsanwalt Högel: Der Aufsichtsrat gehört zu den wichtigsten Organen einer Aktiengesellschaft. Er überwacht den Vorstand, begleitet strategische Entscheidungen und vertritt die Interessen der Aktionäre. Die Zusammensetzung dieses Gremiums kann erheblichen Einfluss auf die zukünftige Entwicklung des Unternehmens haben. Deshalb sollten Aktionäre Aufsichtsratswahlen keinesfalls als reine Formalität betrachten.
Interviewer: Der Aufsichtsrat schlägt Frau Stefanie Berk, Herrn Ambros Gasser und Herrn André Kiwitz zur Wahl vor. Worauf sollten Aktionäre bei solchen Personalentscheidungen achten?
Rechtsanwalt Högel: Aktionäre sollten sich die Qualifikationen, die beruflichen Erfahrungen und die bisherigen Tätigkeiten der vorgeschlagenen Kandidaten genau ansehen. Wichtig ist insbesondere, ob die Kandidaten die notwendige Fachkompetenz mitbringen und ihre Kontrollfunktion gegenüber dem Vorstand unabhängig und verantwortungsvoll wahrnehmen können. Letztlich geht es darum, die langfristige Stabilität und erfolgreiche Entwicklung der Gesellschaft zu sichern.
Interviewer: Die Hauptversammlung findet ausschließlich virtuell statt. Welche rechtlichen Grundlagen gelten hierfür?
Rechtsanwalt Högel: Die Durchführung virtueller Hauptversammlungen ist seit der Reform des Aktienrechts ausdrücklich in § 118a Aktiengesetz geregelt. Voraussetzung ist, dass die Satzung eine entsprechende Ermächtigung enthält oder die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die AER Touristik AG macht von dieser Möglichkeit Gebrauch und führt die Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre durch.
Interviewer: Haben Aktionäre bei einer virtuellen Hauptversammlung dieselben Rechte wie bei einer Präsenzveranstaltung?
Rechtsanwalt Högel: Grundsätzlich ja. Aktionäre können ihr Stimmrecht ausüben, Fragen stellen, Auskünfte verlangen, Stellungnahmen einreichen und Anträge stellen. Besonders interessant ist hier, dass die Gesellschaft den elektronisch zugeschalteten Aktionären sogar ein Rederecht per Videokommunikation einräumt. Damit wird ein direkter Austausch während der Versammlung ermöglicht.
Interviewer: In der Einladung wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen bis fünf Tage vor der Versammlung eingereicht werden können. Welche Bedeutung hat diese Möglichkeit?
Rechtsanwalt Högel: Diese Regelung stärkt die Beteiligungsrechte der Aktionäre. Wer Anmerkungen, Kritikpunkte oder Fragen zu den Tagesordnungspunkten hat, kann diese bereits im Vorfeld schriftlich einreichen. Dadurch wird eine intensivere Vorbereitung der Hauptversammlung ermöglicht und wichtige Themen können frühzeitig aufgegriffen werden.
Interviewer: Die Tagesordnung umfasst ausschließlich die Wahl neuer Aufsichtsräte. Ist das ungewöhnlich?
Rechtsanwalt Högel: Nein, durchaus nicht. Wenn mehrere Mandate gleichzeitig frei werden, ist eine außerordentliche Hauptversammlung ein übliches Instrument, um die Handlungsfähigkeit des Aufsichtsrats sicherzustellen. Positiv ist aus Aktionärssicht, dass aktuell keine Kapitalmaßnahmen, Satzungsänderungen oder andere weitreichende Strukturentscheidungen zur Abstimmung stehen. Der Fokus liegt klar auf der personellen Neuaufstellung des Kontrollgremiums.
Interviewer: Welche Chancen ergeben sich für die Gesellschaft durch die Neubesetzung des Aufsichtsrats?
Rechtsanwalt Högel: Jede personelle Veränderung bietet die Möglichkeit, neue Erfahrungen, neue Perspektiven und zusätzliche Kompetenzen in das Unternehmen einzubringen. Gerade in der Tourismusbranche, die sich weiterhin in einem dynamischen Marktumfeld bewegt, kann ein gut besetzter Aufsichtsrat wichtige Impulse für die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft geben.
Interviewer: Welchen Rat würden Sie den Aktionären der AER Touristik AG im Hinblick auf die bevorstehende Hauptversammlung geben?
Rechtsanwalt Högel: Aktionäre sollten die Gelegenheit nutzen, sich mit den vorgeschlagenen Kandidaten auseinanderzusetzen und ihr Stimmrecht aktiv auszuüben. Auch wenn nur ein Tagesordnungspunkt auf der Agenda steht, kann die Zusammensetzung des Aufsichtsrats die zukünftige Unternehmensführung nachhaltig beeinflussen. Wer nicht persönlich teilnehmen kann, sollte die Möglichkeit der Bevollmächtigung nutzen, um seine Aktionärsrechte dennoch wahrzunehmen.
Interviewer: Herr Rechtsanwalt Högel, vielen Dank für das Gespräch.
Rechtsanwalt Högel: Ich danke Ihnen.