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Verspätete E.ON-Schlussrechnung: Verbraucher können jetzt Entschädigung verlangen

ColiN00B (CC0), Pixabay

Kundinnen und Kunden von E.ON, die nach einem Anbieterwechsel monatelang auf ihre Schlussrechnung warten mussten, können unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Entschädigung erhalten. Grundlage dafür ist ein Vergleich zwischen dem Unternehmen und den Verbraucherzentralen.

Die Regelung betrifft zahlreiche Fälle aus den vergangenen zwei Jahren und gilt teilweise rückwirkend bis März 2024.

Hintergrund des Vergleichs

Über Jahre hinweg hatten sich Verbraucherinnen und Verbraucher darüber beschwert, dass E.ON Schlussabrechnungen nach einem Stromanbieterwechsel nicht fristgerecht verschickte.

Dabei ist die gesetzliche Lage eindeutig: Energieversorger müssen eine Schlussrechnung grundsätzlich innerhalb von sechs Wochen nach Vertragsende erstellen.

Nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband erfolgreich gegen das Unternehmen vorgegangen war und die Beschwerden dennoch anhielten, wurde ein Ordnungsmittelverfahren eingeleitet. Schließlich einigten sich beide Seiten auf einen verbindlichen Vergleich.

Diese Entschädigungen sind möglich

Für Verträge ab dem 1. Mai 2026

Wer länger als sechs Wochen auf die Schlussrechnung warten musste, hat Anspruch auf:

  • 15 Euro Entschädigung
  • 30 Euro, wenn das Guthaben der Schlussrechnung über 500 Euro liegt

Für Verträge zwischen dem 20. März 2024 und dem 30. April 2026

Hier gelten differenzierte Regelungen:

  • 15 Euro bei verspäteter Rechnung und vorheriger Beschwerde oder Beratung durch die Verbraucherzentrale
  • 30 Euro bei Guthaben über 500 Euro
  • zusätzlich weitere 30 Euro bei nachweislich kostenpflichtiger Beratung

In Einzelfällen kann die Entschädigung damit insgesamt bis zu 60 Euro betragen.

Auszahlung erfolgt nicht automatisch

Wichtig für Betroffene:
Die Erstattung wird nicht automatisch überwiesen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen selbst aktiv werden und ein entsprechendes Kontaktformular bei E.ON ausfüllen.

Nach Eingang der Meldung muss das Unternehmen in der Regel:

  • innerhalb von 14 Tagen die Schlussrechnung erstellen
  • ein bestehendes Guthaben binnen weiterer zwei Wochen auszahlen

Nur in Ausnahmefällen dürfen diese Fristen überschritten werden.

Rechtliche Bedeutung des Falls

Der Vergleich gilt als bemerkenswertes Signal im Verbraucherschutz. Er macht deutlich, dass Energieversorger gesetzliche Fristen nicht dauerhaft ignorieren können.

Gerade bei hohen Guthaben geraten Verbraucher oft in finanzielle Schwierigkeiten, wenn Rückzahlungen monatelang ausbleiben. Der Fall zeigt zugleich, wie wichtig Beschwerden bei Verbraucherzentralen sein können, da sie in vielen Fällen Voraussetzung für spätere Ansprüche sind.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Wer nach einem Anbieterwechsel von E.ON ungewöhnlich lange auf seine Schlussrechnung gewartet hat, sollte:

  • Unterlagen und Vertragsdaten prüfen
  • Fristen vergleichen
  • mögliche Guthaben kontrollieren
  • gegebenenfalls den Anspruch über das Kontaktformular geltend machen

Besonders relevant ist dabei der Zeitraum ab dem 20. März 2024, da der Vergleich rückwirkend greift.

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