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Öffentliche Warnung vor Zaban sweets und Zaban papion sweets wegen fehlender Allergenkennzeichnung

Die zuständigen Behörden warnen vor dem Verzehr der Produkte Zaban sweets und Zaban papion sweets in der 500-Gramm-Packung. Beide Erzeugnisse tragen das Mindesthaltbarkeitsdatum 25.01.2027 und stammen aus dem Iran. Für Zaban sweets ist der Barcode 7302852588587 angegeben, für Zaban papion sweets der Barcode 7302111588529. Eine verantwortliche Person innerhalb der Europäischen Union ist auf den Produkten nicht benannt, auch ein konkreter Hersteller ist nicht angegeben.

Bei behördlichen Prüfungen wurde festgestellt, dass auf beiden Produkten die Allergene Ei und Pistazie nicht deklariert sind. Diese Zutaten sind jedoch kennzeichnungspflichtig, da sie bei empfindlichen Personen allergische Reaktionen auslösen können. Aufgrund der vorhandenen deutschen Kennzeichnung ist davon auszugehen, dass die Erzeugnisse auch in Deutschland in den Verkehr gebracht wurden.

Nicht gekennzeichnete allergene Inhaltsstoffe stellen insbesondere für Menschen mit entsprechenden Allergien oder Unverträglichkeiten ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Je nach individueller Empfindlichkeit können Symptome wie Hautreaktionen, Magen-Darm-Beschwerden, Atemprobleme oder in schweren Fällen allergische Schockreaktionen auftreten. Personen mit einer bekannten Ei- oder Pistazienallergie sollten die betroffenen Produkte keinesfalls verzehren und bei bereits erfolgtem Verzehr bei auftretenden Beschwerden umgehend ärztlichen Rat einholen. Für Menschen ohne entsprechende Allergien besteht nach aktuellem Kenntnisstand kein erhöhtes Risiko.

Als möglicher Vorlieferant wurde durch schwedische Behörden das Unternehmen Telesto Food & Trading, Ulzburgerstraße 676, 22844 Norderstedt, benannt. Das Unternehmen ist jedoch nicht erreichbar. Aus diesem Grund erfolgt die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher durch das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein.

Nach aktuellem Stand sind Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen betroffen. Die genauen Vertriebswege sind nicht bekannt.

Verbraucherinnen und Verbraucher werden vorsorglich gebeten, die genannten Produkte nicht zu verzehren.

Die Meldung wurde am 21.04.2026 veröffentlicht und zuletzt am selben Tag aktualisiert.

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