Flug gestrichen, stundenlanges Warten, Chaos am Flughafen: Streiks bei Airlines oder Bodenpersonal treffen Reisende oft völlig unvorbereitet. Doch viele Passagiere wissen nicht, dass sie deutlich mehr Rechte haben, als ihnen häufig gesagt wird.
Ersatzflug oder Geld zurück – Sie haben die Wahl
Wird Ihr Flug gestrichen, haben Sie zwei klare Optionen:
👉 Ersatzflug verlangen
Die Airline muss Sie zum Ziel bringen – notfalls auch mit einer anderen Verbindung oder später.
👉 Geld zurückfordern
Sie können komplett vom Flug zurücktreten. Der Ticketpreis muss innerhalb von 7 Tagen erstattet werden.
Wichtig: Gutscheine müssen Sie nicht akzeptieren.
Betreuungspflicht: Mehr als nur ein Sitzplatz
Müssen Sie warten, ist die Airline verpflichtet:
- Getränke und Mahlzeiten bereitzustellen
- Kommunikationsmöglichkeiten (z. B. Telefon oder E-Mail) zu ermöglichen
- bei längeren Verzögerungen ein Hotel zu organisieren
👉 Verweigert die Airline diese Leistungen, dürfen Sie selbst aktiv werden – und die Kosten später zurückfordern.
Entschädigung: Bis zu 600 Euro möglich
Viele wissen es nicht: Zusätzlich haben Sie oft Anspruch auf Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro.
Besonders wichtig:
Ein Streik des eigenen Personals der Airline gilt rechtlich nicht als außergewöhnlicher Umstand.
👉 Das bedeutet: Die Airline muss in vielen Fällen zahlen.
Typischer Trick der Airlines
In der Praxis versuchen Fluggesellschaften oft:
- Entschädigungen abzulehnen
- auf „außergewöhnliche Umstände“ zu verweisen
- Passagiere mit Gutscheinen abzuspeisen
Verbraucherschützer kritisieren dieses Vorgehen seit Jahren.
Pauschalreise: Veranstalter mit in der Pflicht
Wer eine Pauschalreise gebucht hat, sollte sich nicht nur an die Airline wenden.
👉 Auch der Reiseveranstalter ist verantwortlich und muss sich um Ersatz oder Lösungen kümmern.
Fazit
Streiks sind ärgerlich – aber kein rechtsfreier Raum.
Passagiere haben klare Ansprüche:
- Ersatzflug oder Geld zurück
- Betreuung am Flughafen
- oft sogar Entschädigung
👉 Entscheidend ist, seine Rechte zu kennen – und sie auch konsequent einzufordern.