Union und SPD stehen offenbar kurz vor einer Einigung zur Reform des umstrittenen Heizungsgesetzes. Die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen, Jens Spahn (Union) und Matthias Miersch (SPD), zeigten sich in der ARD optimistisch, dass bereits in der kommenden Woche ein gemeinsamer Kompromiss vorgestellt werden kann.
Im Mittelpunkt steht eine Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das den schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen vorantreiben und so die Klimaziele im Gebäudesektor unterstützen soll. Bestehende und funktionierende Heizungen dürfen weiterhin betrieben werden; bei einem Austausch sollen jedoch verstärkt klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen oder Fernwärme zum Einsatz kommen.
Ein Gesetz mit bewegter Vorgeschichte
Das Heizungsgesetz hat eine lange und konfliktreiche Vorgeschichte. Ursprünglich wurde das Gebäudeenergiegesetz 2020 beschlossen, um energetische Anforderungen für Neubauten und Bestandsgebäude zu bündeln und zu vereinheitlichen. Es führte frühere Regelwerke – darunter die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – zusammen.
Für breite politische und gesellschaftliche Debatten sorgte jedoch vor allem die Reforminitiative der damaligen Ampel-Koalition im Jahr 2023. Ziel war es, ab 2024 neu eingebaute Heizungen grundsätzlich zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Der Vorschlag stieß auf massive Kritik – insbesondere wegen befürchteter hoher Kosten für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie handwerklicher Engpässe.
Nach monatelangen Verhandlungen und Änderungen wurde das Gesetz schließlich abgeschwächt und mit umfangreichen Übergangsfristen sowie Förderprogrammen versehen verabschiedet. Kommunale Wärmepläne sollten zudem künftig Planungssicherheit schaffen. Dennoch blieb das Thema politisch hoch umstritten und wurde zu einem zentralen Streitpunkt im öffentlichen Diskurs über Klimaschutz, soziale Ausgewogenheit und staatliche Regulierung.
Neuer Anlauf für mehr Akzeptanz
Mit der nun geplanten Reform wollen Union und SPD das Gesetz offenbar praxistauglicher gestalten und bürokratische Hürden abbauen. Details sind bislang nicht bekannt. Beobachter gehen jedoch davon aus, dass es um klarere Übergangsregeln, eine stärkere soziale Abfederung sowie eine engere Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung gehen dürfte.
Beide Fraktionschefs betonten, man wolle Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger schaffen und gleichzeitig am Ziel festhalten, den Gebäudesektor klimafreundlicher zu machen. Dieser gilt als einer der Problemsektoren bei der Erreichung der deutschen Klimaziele.
Ob der angekündigte Kompromiss die langanhaltende Kontroverse um das Heizungsgesetz befrieden kann, dürfte sich in den kommenden Wochen zeigen. Klar ist jedoch: Kaum ein anderes Gesetzesvorhaben der vergangenen Jahre hat die energie- und klimapolitische Debatte in Deutschland so stark geprägt.