In einer Rede auf der 7. Fachtagung „Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ hat Birgit Rodolphe, Exekutivdirektorin für Abwicklung und Geldwäscheprävention bei der BaFin, die zentrale Bedeutung des Risikoverständnisses in der Geldwäscheprävention hervorgehoben. Aus ihrer Sicht entscheidet das institutsindividuelle Risiko über sämtliche Anforderungen, die Unternehmen erfüllen müssen – von Sorgfaltspflichten bis hin zu internen Kontrollmaßnahmen.
🔍 Risiko als Leitlinie der Aufsicht
Rodolphe machte deutlich, dass Unternehmen ihre eigenen Risiken kontinuierlich analysieren und anpassen müssen. Denn die Risikolandschaft verändere sich rasant:
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fragmentierte internationale Zahlungsströme,
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wachsende Aktivitäten in Kryptowerten,
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komplexe Umgehungsgeschäfte im Umfeld von Sanktionen,
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und Geschäftsbeziehungen zu Hochrisikostaaten.
Diese Entwicklungen erfordern nach Einschätzung der BaFin ein laufendes Monitoring und eine konsequente Reduzierung der identifizierten Risiken.
🏦 Kleine Institute sind nicht automatisch risikoärmer
Nach Beobachtungen der Aufsicht sei die Annahme, kleine Institute seien grundsätzlich weniger riskant, irreführend. Auch kleinere Häuser könnten hohe Geldwäscherisiken eingehen – etwa durch bestimmte Kundengruppen, Geschäftsmodelle oder Produktangebote.
Entscheidend sei daher nicht die Größe des Instituts, sondern wie gut es seine spezifischen Risiken versteht und darauf reagiert.
🧩 Kundenkenntnis als Kernanforderung
Rodolphe betonte, dass eine angemessene Kalibrierung der Präventionsmaßnahmen nur möglich ist, wenn Institute:
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ihre Kunden kennen,
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deren Geschäftsmodelle verstehen,
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und Transaktionsmuster nachvollziehen können.
Fehlendes Wissen über Geschäftsaktivitäten oder wirtschaftlich Berechtigte sei aus Sicht der BaFin „gefährlich und unhaltbar“. Ohne detailliertes Kundenverständnis könne kein wirksames Risikomanagement entstehen.