Im Verfahren über den Insolvenzantrag der Ratio Assekuranz GmbH hat das Amtsgericht Neumünster am 13. November 2025 um 10 Uhr einen entscheidenden Beschluss gefasst. Die Gesellschaft mit Sitz in Lütjenburg, im Handelsregister Hamburg unter HRB 112442 geführt und vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin Ursula Dunkel, hatte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt. Das Unternehmen ist im Bereich der Versicherungsdienstleistungen tätig und verwaltet seit vielen Jahren einen breit gefächerten Kundenstamm.
Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen ordnete das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Diese Maßnahme dient dem Schutz der vorhandenen Werte und soll gewährleisten, dass keine Vermögensverschiebungen erfolgen, die Gläubigerinteressen beeinträchtigen könnten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Reinhold Schmid-Sperber aus Kiel bestellt, der fortan die wirtschaftlichen Aktivitäten der Gesellschaft überwacht und wesentliche Entscheidungen kontrolliert. Seine Bestellung umfasst auch die Einziehung von Außenständen, sodass Forderungen der Gesellschaft nun ausschließlich mit seiner Zustimmung geltend gemacht werden dürfen.
Die Schuldnerin bleibt in ihrer Verfügungsbefugnis erheblich eingeschränkt. Jede Verfügung über das Vermögen ist nur wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter zustimmt. Damit greift das Gericht in den laufenden Geschäftsbetrieb ein, um eine geordnete Bestandsaufnahme zu ermöglichen und die weitere wirtschaftliche Entwicklung zu stabilisieren.
Dem Beschluss ist eine ausführliche Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt. Danach kann gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt je nach Verfahrensverlauf mit der Verkündung, mit der Zustellung oder mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung nach § 9 InsO. Letztere entfaltet gegenüber sämtlichen Beteiligten Zustellwirkung und gilt zwei Tage nach Veröffentlichung als bewirkt.
Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen und muss den angegriffenen Beschluss klar bezeichnen sowie ausdrücklich die Einlegung der Beschwerde erklären. Eine anwaltliche Vertretung ist dabei nicht zwingend erforderlich. Auch die Einreichung als elektronisches Dokument ist möglich, sofern die Vorgaben zur qualifizierten elektronischen Signatur und den sicheren Übermittlungswegen eingehalten werden.
Mit dieser Anordnung hat das Amtsgericht Neumünster einen zentralen Schritt im Insolvenzverfahren der Ratio Assekuranz GmbH gesetzt. Die kommenden Wochen werden zeigen, welche Perspektiven der vorläufige Insolvenzverwalter für die weitere Entwicklung und eine mögliche Fortführung des Unternehmens ermitteln kann.