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FMA warnt vor unerlaubten Finanzangeboten der Patronus Consulting

Pixaline (CC0), Pixabay

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine offizielle Warnung zu den Aktivitäten der Patronus Consulting veröffentlicht. Das Unternehmen tritt über die Website www.patronus-consulting.net sowie die E-Mail-Adresse info@patronus-consulting.net auf und gibt Standorte in Großbritannien und der Schweiz an.

Nach Angaben der FMA verfügt Patronus Consulting jedoch über keine Konzession, um in Österreich Wertpapiergeschäfte oder Finanzdienstleistungen anzubieten. Damit ist es dem Anbieter insbesondere nicht gestattet,

  • Anlageberatung durchzuführen,

  • sowie die Annahme und Übermittlung von Aufträgen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten vorzunehmen (§ 3 Abs. 2 Z 1 und 3 WAG 2018).

Die FMA weist ausdrücklich darauf hin, dass Patronus Consulting damit unerlaubt am österreichischen Markt tätig ist. Anlegerinnen und Anleger sollten größte Vorsicht walten lassen und keine Investitionen über diesen Anbieter tätigen.

Diese Veröffentlichung stützt sich auf § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018), wonach die FMA verpflichtet ist, die Öffentlichkeit über unbefugte Finanzdienstleister zu informieren.

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