Dark Mode Light Mode
BaFin warnt vor betrügerischem Jobangebot auf prozesswerk.digital
BaFin warnt erneut vor „Immediate Dash“ – jetzt auch Website immediate-dash.app betroffen
Staatsanwaltschaft Konstanz

BaFin warnt erneut vor „Immediate Dash“ – jetzt auch Website immediate-dash.app betroffen

kpuljek (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten der Plattform Immediate Dash. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber ohne erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Aktuell ist das Angebot über die Website immediate-dash.app zugänglich.

Bereits am 05.03.2025 und 25.03.2025 hat die BaFin vor Immediate Dash und dem Betrieb der folgenden Websites gewarnt:

  • immediate-dash.de

  • immediate-dash.org

  • immediate-dash.eu

  • immediate-dash.com

Wichtiger Hinweis:
Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen möchte, benötigt eine Genehmigung der BaFin. Dennoch bieten einige Unternehmen solche Dienstleistungen ohne die erforderliche Zulassung an. Ob ein Unternehmen registriert ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.

Diese Warnung erfolgt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KryptoMaAufG).

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

BaFin warnt vor betrügerischem Jobangebot auf prozesswerk.digital

Next Post

Staatsanwaltschaft Konstanz