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BaFin ermittelt: Warnung vor investitions-quorum.com – Verdacht auf unerlaubte Finanzdienstleistungen

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt erneut vor Angeboten auf der Website investitions-quorum.com. Nach Erkenntnissen der Behörde bieten die Betreiber dort ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Eine Beaufsichtigung durch die BaFin besteht nicht.

Besonders brisant: Die Betreiber sind nicht neu in Erscheinung getreten. Bereits am 10. Juni 2025 hatte die BaFin vor der Vorgängerplattform investitionsquorum.com gewarnt. Damit setzt sich ein wiederkehrendes Muster fort, bei dem betrügerische Anbieter unter leicht veränderten Domainnamen auftreten, um Anleger zu täuschen.

Warum ist das problematisch?
In Deutschland dürfen Bankgeschäfte sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit einer BaFin-Erlaubnis angeboten werden. Diese Erlaubnis stellt sicher, dass Anbieter beaufsichtigt werden und gesetzliche Anforderungen zum Anlegerschutz erfüllen. Fehlt die Genehmigung, besteht ein erhebliches Risiko für Anleger, ihr Geld zu verlieren.

Wie können sich Anleger schützen?

  • BaFin-Unternehmensdatenbank prüfen: Bevor Sie investieren, prüfen Sie, ob der Anbieter eine gültige Zulassung besitzt.

  • Misstrauen bei unrealistischen Renditeversprechen: Hohe, garantierte Gewinne sind ein typisches Warnsignal.

  • Keine Zahlungen an unbekannte Konten: Besonders wenn diese im Ausland liegen oder in Kryptowährungen erfolgen sollen.

  • Auf Warnungen achten: Die BaFin veröffentlicht regelmäßig Hinweise zu unseriösen Plattformen.

Rechtsgrundlage:
Die Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).

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