Am 6. Mai 2025 wurde die Website globalwildstar.com, die unter dem Namen GlobalWildStar auftritt und eine Adresse in Zürich angibt, in die öffentliche Warnliste der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) aufgenommen. Die FINMA warnt in solchen Fällen vor Unternehmen, die in der Schweiz möglicherweise unerlaubt Finanzdienstleistungen anbieten, ohne über die dafür erforderliche regulatorische Bewilligung zu verfügen.
Laut Angaben in der Warnmeldung wird Leutschenbachstrasse 95, 8050 Zürich als Adresse angegeben. Eine Prüfung im offiziellen Schweizer Handelsregister (ZEFIX) ergab jedoch, dass keine Firma namens GlobalWildStar unter dieser Adresse eingetragen ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen nicht offiziell registriert ist und somit keine rechtlich anerkannte juristische Person in der Schweiz darstellt. Auch ein Impressum mit konkreten, haftbaren Ansprechpartnern ist auf der Website nicht zu finden.
Auf der Website globalwildstar.com werden Dienstleistungen angeboten, die auf den ersten Blick nach Finanz-, Investitions- oder möglicherweise auch Trading-Angeboten aussehen. Die Inhalte sind jedoch sehr allgemein gehalten. Es fehlen konkrete Angaben zu Unternehmensstruktur, Verantwortlichen, rechtlicher Zuständigkeit sowie zur Lizenzierung durch eine Finanzaufsicht. Das deutet auf eine bewusste Intransparenz hin, die bei Anbietern im Finanzbereich besonders kritisch zu betrachten ist.
Die Verwendung einer renommiert klingenden Adresse in Zürich (Leutschenbachstrasse) kann den Eindruck eines etablierten Unternehmens vermitteln. Ohne Handelsregistereintrag und ohne behördliche Genehmigung ist dies jedoch irreführend. Bei Angeboten von Firmen, die sich fälschlich als in der Schweiz ansässig ausgeben oder ohne Lizenz agieren, besteht die Gefahr, dass Anleger geschädigt werden – etwa durch betrügerische Investitionsmodelle, sogenannte „Boiler Room“-Angebote oder nicht rückzahlbare Vorauszahlungen.
Die Aufnahme von GlobalWildStar in die FINMA-Warnliste bedeutet, dass das Unternehmen im Verdacht steht, bewilligungspflichtige Tätigkeiten ohne Zulassung anzubieten. Es handelt sich dabei um eine präventive Maßnahme der Finanzaufsicht zum Schutz von Anlegerinnen und Anlegern. Eine strafrechtliche Bewertung ist damit nicht verbunden, wohl aber der Hinweis auf eine fehlende regulatorische Kontrolle.
Angesichts der fehlenden Registrierung, der unklaren Geschäftstätigkeit und der öffentlichen Warnung durch die FINMA wird empfohlen, keine Investitionen oder vertraglichen Bindungen mit diesem Anbieter einzugehen. Potenziell Betroffene sollten Kontakte mit der Firma dokumentieren und sich an die zuständigen Behörden wenden – etwa an die FINMA, die Kantonspolizei oder eine auf Finanzrecht spezialisierte Anwaltskanzlei.
