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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der HNI Holger Notthoff Industriepersonal GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 505 IN 94/25

Wuppertal, 14. April 2025 – Das Amtsgericht Wuppertal hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HNI Holger Notthoff Industriepersonal GmbH, mit Sitz in der Hofkamp 33, 42103 Wuppertal, wichtige Maßnahmen zum Schutz des Schuldnervermögens und der Gläubigerinteressen beschlossen.

Die im Bereich der Personalvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung tätige Gesellschaft wird vertreten durch ihre Geschäftsführerin Frau Sabine Klee.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zur Sicherung des noch vorhandenen Vermögens wurde am 14. April 2025 um 14:45 Uhr der erfahrene Wuppertaler Rechtsanwalt Holger Syldath, Turmhof 15, 42103 Wuppertal, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Umfang der angeordneten Maßnahmen

Ab sofort dürfen Verfügungen der HNI Holger Notthoff Industriepersonal GmbH über Gegenstände ihres Vermögens – also z. B. Auszahlungen, Verträge oder Übertragungen von Vermögenswerten – nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Gleichzeitig wurden alle Schuldner der Gesellschaft, also insbesondere Kunden und Auftraggeber mit Zahlungsverpflichtungen, ausdrücklich angewiesen, keine Zahlungen mehr an die Gesellschaft selbst zu leisten. Zahlungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsanwalt Holger Syldath wurde außerdem ermächtigt, sämtliche Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Einstweilige Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Darüber hinaus hat das Gericht sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die HNI Holger Notthoff Industriepersonal GmbH untersagt, soweit diese sich nicht auf unbewegliches Vermögen beziehen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden bis auf Weiteres eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Ziel der Maßnahmen

Die getroffenen Anordnungen sollen das Vermögen der HNI Holger Notthoff Industriepersonal GmbH sichern, einer unkontrollierten Vermögensminderung entgegenwirken und eine gleichmäßige Behandlung aller Gläubiger gewährleisten.

Ausblick

In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage des Unternehmens eingehend prüfen und dem Gericht darüber berichten. Erst danach wird über die tatsächliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden.

Das Verfahren läuft beim Amtsgericht Wuppertal unter dem Aktenzeichen 505 IN 94/25. Für Gläubiger und Geschäftspartner gilt es ab sofort, alle weiteren Zahlungen und Korrespondenz ausschließlich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter abzustimmen.

Die weitere Entwicklung bleibt mit Spannung abzuwarten – insbesondere in Hinblick auf eine mögliche Sanierung oder geordnete Abwicklung des Unternehmens.

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