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Erweiterte Befugnisse für den vorläufigen Insolvenzverwalter der Seniorenresidenz Kylltalblick GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 9 IN 11/25

Bitburg, 14. April 2025 – Im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Kylltalblick GmbH, mit Sitz in der Schüllerstraße 20, 54584 Jünkerath, hat das Amtsgericht Bitburg eine weitere wichtige Entscheidung getroffen.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Wittlich unter HRB 45070 eingetragene Gesellschaft wird von den Geschäftsführern Jens Brettschneider, Michael Dillmann und Volker Robert Hippler geleitet.

Bereits am 3. April 2025 um 17:45 Uhr hatte das Amtsgericht die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet, um das vorhandene Vermögen der Schuldnerin zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern. Nun hat das Gericht mit Beschluss vom 14. April 2025 dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzliche Einzelermächtigungen zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt.

Ziel der erweiterten Befugnisse

Diese Erweiterung der Kompetenzen ermöglicht es dem vorläufigen Insolvenzverwalter, gezielt Maßnahmen zu ergreifen, um das Vermögen der Seniorenresidenz Kylltalblick GmbH zu sichern, zu verwalten oder für das Verfahren notwendige Entscheidungen zu treffen, ohne auf eine vorherige Zustimmung des Gerichts warten zu müssen.

Solche Einzelermächtigungen werden typischerweise dann erteilt, wenn schnelles Handeln notwendig ist – beispielsweise bei der Fortführung des Geschäftsbetriebs, der Sicherung von Forderungen oder bei der Erfüllung laufender Verpflichtungen zum Wohle der Gläubiger und zur Stabilisierung des Betriebs.

Einsicht in den vollständigen Beschluss

Der vollständige Inhalt des Beschlusses, einschließlich der genauen Auflistung der erteilten Einzelermächtigungen, kann während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bitburg eingesehen werden.

Das Verfahren wird beim Amtsgericht Bitburg unter dem Aktenzeichen 9 IN 11/25 geführt.

Ausblick

Die aktuelle Entscheidung zeigt, dass das Amtsgericht Bitburg dem vorläufigen Insolvenzverwalter weitreichendes Vertrauen entgegenbringt und ihm wichtige Handlungsspielräume eröffnet, um die Seniorenresidenz Kylltalblick GmbH möglichst geordnet durch das laufende Verfahren zu führen.

Für die Gläubiger und insbesondere die Bewohner und Mitarbeiter der Seniorenresidenz bedeutet diese Maßnahme ein Stück zusätzliche Sicherheit – gleichzeitig bleibt die wirtschaftliche Zukunft der Gesellschaft weiterhin offen.

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