Fast drei Jahre ist es her, dass sich unweit von Garmisch-Partenkirchen eines der schwersten Zugunglücke der vergangenen Jahre in Deutschland ereignete. Nun steht fest: Zwei Mitarbeiter der Deutschen Bahn müssen sich vor Gericht verantworten.
Wie das Landgericht München II mitteilte, wurde die Anklage gegen einen Fahrdienstleiter und einen Bezirksleiter Fahrbahn zugelassen. Ihnen wird fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.
Ein Unglück mit tragischem Ausgang
Am 3. Juni 2022 entgleiste bei Burgrain nahe Garmisch ein Regionalzug, der auf dem Weg von Garmisch-Partenkirchen Richtung München war. In dem voll besetzten Zug saßen zahlreiche Urlauber, Pendler und Schülerinnen und Schüler.
Die Bilanz des Unglücks war erschütternd: Fünf Menschen verloren ihr Leben, darunter auch junge Erwachsene und eine Schülerin. Weitere 72 Fahrgäste wurden teils schwer verletzt.
Bilder von den entgleisten Waggons, die teils die Böschung hinabstürzten, gingen damals durch ganz Deutschland und sorgten für Entsetzen.
Ursache: Schadhafte Betonschwellen
Nach umfangreichen Ermittlungen galt schnell als wahrscheinlich, dass Schäden an den Betonschwellen im Gleisbett die Hauptursache für das Zugunglück waren. Diese Schwellen sollten eigentlich für Stabilität sorgen – doch in diesem Fall waren sie offenbar brüchig und hatten Risse.
In der Folge startete die Deutsche Bahn eines der größten Austauschprogramme ihrer Geschichte: Hunderttausende Betonschwellen wurden bundesweit überprüft und vielerorts vorsorglich ausgetauscht.
Gericht sieht Mitschuld bei Bahn-Mitarbeitern
Trotz der festgestellten Materialschäden sieht die Staatsanwaltschaft und nun auch das Landgericht München II eine Mitverantwortung bei den beiden angeklagten Bahn-Mitarbeitern.
Der Vorwurf: Sie sollen vor dem Unglück Sicherheitsmängel und Hinweise auf Probleme im Gleisbereich nicht ausreichend beachtet und notwendige Maßnahmen unterlassen haben. Dadurch sei es überhaupt erst zu der Tragödie gekommen.
Ob und in welchem Ausmaß den beiden Angeklagten tatsächlich Schuld nachzuweisen ist, soll nun der Prozess klären. Ein genauer Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Zugunglück bleibt Mahnung
Das Unglück von Garmisch-Partenkirchen bleibt auch drei Jahre später ein Mahnmal für die Risiken im Schienenverkehr – und für die enorme Verantwortung, die auf den Schultern der Menschen lastet, die tagtäglich für Sicherheit auf Deutschlands Bahnstrecken sorgen.
Für die Angehörigen der Opfer und die Überlebenden beginnt nun ein weiteres Kapitel der Aufarbeitung – diesmal vor Gericht.