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Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der OVAM Großhandel GmbH & Co. KG

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Pinneberg – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 71 IN 59/25

Pinneberg, 10. April 2025 – Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der OVAM Großhandel GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Industriestraße 1 A, 25469 Halstenbek, hat das Amtsgericht Pinneberg eine Entscheidung getroffen und die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.

Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg unter der Nummer HRA 8748 eingetragen. Sie wurde in diesem Verfahren anwaltlich vertreten von der Kanzlei Rechtsanwälte Swienty & Swienty, Cuxhavener Straße 355, 21149 Hamburg.

Hintergrund der Entscheidung

Nachdem die antragstellenden Gläubigerinnen am 2. April 2025 sowie am 8. April 2025 die Hauptsache für erledigt erklärt haben, bestand aus Sicht des Gerichts kein Anlass mehr, die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufrechtzuerhalten.

Diese Sicherungsmaßnahmen waren ursprünglich durch Beschluss des Amtsgerichts Pinneberg vom 31. März 2025 zum Schutz der Insolvenzmasse und zur Überwachung der Verfügungen der Schuldnerin angeordnet worden.

Inhalt des Beschlusses

Mit Beschluss vom 10. April 2025 hat das Amtsgericht Pinneberg daher entschieden, dass die auf Grundlage des § 21 Insolvenzordnung (InsO) angeordneten Sicherungsmaßnahmen vollständig aufgehoben werden.

Bedeutung für die Schuldnerin

Mit der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen kann die OVAM Großhandel GmbH & Co. KG wieder frei über ihr Vermögen verfügen. Die ursprünglich getroffenen Beschränkungen zur Sicherung der Insolvenzmasse sind damit beendet.

Ausblick

Durch die Erledigungserklärungen der antragstellenden Gläubigerinnen und die daraus folgende Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen gilt das Insolvenzantragsverfahren hinsichtlich der angeordneten Sicherungen als abgeschlossen.

Ob das Insolvenzverfahren dennoch eröffnet wird oder das Verfahren endgültig eingestellt wird, hängt von den weiteren Verfahrensschritten ab.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Pinneberg eingesehen werden.

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