Staatsanwaltschaft Leipzig
Strafvollstreckungsverfahren
R023 VRS 857 Js 19001/21
Gegen Miroslav Bihari, geb. am 17.04.1984 wegen Diebstahls u. a. – Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung
Mit Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 14.07.2022, Az. 202 Ls 857 Js 19001/21, wegen Diebstahls u. a. wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von insgesamt 25.833,20 € gemäß §§ 73, 73 c StGB angeordnet.
Der Entscheidung liegt u. a. folgender Sachverhalt zugrunde:
1) |
Der Verurteilte betrat zwischen dem 10.05.2020 um 12.00 Uhr und dem 12.05.2020 um 11.30 Uhr die Keller in der Felsenkellerstraße in Leipzig. Er nahm aus der Kellerbox des Geschädigten Stefan Winkler einen Satz Schneeketten neu, zwei 20er-Kästen Becks Bier und einen 6er-Pack Becks Ice Bier und einen Transportkoffer Makita mit einem Bohrschrauber, einer Akkulampe und Ratschen, Bit und Bohrer im Gesamtwert von 680,46 Euro mit. |
2) |
Der Verurteilte gelangte zwischen dem 04.06.2020 um 18.00 Uhr und dem 05.06.2020 um 7.00 Uhr in das Mehrfamilienhaus in der Cöthner Straße in Leipzig. Er nahm aus der Kellerbox des Geschädigten Paul Berwald dessen Herrenrad MTB Cube, 27 Gänge, Farbe grün und schwarz, mit. Aus der Kellerbox des Geschädigten Jens Schneider nahm er dessen Fahrrad Cube Access WLS SL Damen MTB, das dieser am 26.01.2011 zum Preis von 1199,00 Euro erworben hatte, nebst Sattel im Wert von 129,95 Euro, Schutzblechen im Wert von 39,95 Euro und Lampe im Wert von 44,95 Euro sowie dessen Akkuschrauber Makita im Wert von 259,00 Euro mit. |
3) |
Der Verurteilte betrat zwischen dem 13.06.2020 um 20.30 Uhr und dem 14.06.2020 um 21.30 Uhr das Mehrfamilienhaus in der Arthur-Hoffmann-Straße in Leipzig und begab sich in den Keller. Bei der durch den Geschädigten Johannes Schmidt genutzten Box entwendete er dessen Rennrad 14 Gang Shimano im Wert von ca. 400,00 Euro. |
4) |
Der Verurteilte betrat am 22.06.2020 zwischen 18.00 Uhr und 21.55 Uhr das Mehrfamilienhaus in der Güntzstraße in Leipzig und begab sich in den Keller. Aus einer Box entwendete er Isogetränke des Geschädigten Jens Kühne im Wert von 4,00 Euro, aus einer anderen Box entwendete er acht Flaschen Obstbrand des Geschädigten Christian Mächler im Wert von 120,00 Euro, und aus der Box der Geschädigten Martina Richter entwendete er deren Fahrräder Dynamics Magic Belt im Wert von 928,00 Euro und Diamant Urbari Deluxe Lady im Wert von 599,00 Euro und einen Fahrradhelm Abus im Wert von 69,99 Euro, ein Faltschloß Bordo Granit im Wert von 89,99 Euro und einen Fahrradsattel Fisco Gel Max Women im Wert von 54,99 Euro. |
5) |
Der Verurteilte betrat am 24.06.2020 zwischen 9.30 Uhr und 12.20 Uhr das Mehrfamilienhaus in der Uferstraße in Leipzig und begab sich in den Keller. Er griff die Kellerboxen des Geschädigten Jürgen Wasmann und des Geschädigten Matthias Kinne. Aus der Box entwendete er ein Schleifgerät und eine Hilti-Bohrmaschine im Wert von je 100,00 Euro. |
6) |
Der Verurteilte drang zu einer Zeit zwischen dem 25.06.2020 um 14.30 Uhr und dem 26.06.2020 um 12.00 Uhr in der Mockauer Straße in Leipzig in die Keller ein. Dort riß er die Box des Geschädigten André Wollrab auf und entwendete aus der Box eine Bosch-Bohrmaschine und einen Bosch-Akkubohrer im Wert von zusammen 120,00 Euro und folgende Fahrräder von ihm und der Geschädigten Helene Hahn: E-Bike Focus Thron2 6.9 mit der Rahmen-Nr.: A9K81485 im Wert von 4699,00 Euro, E-Bike Lapierre Overvolt TR 5.5 mit der Rahmen-Nr.: LPA309635 im Wert von 3248,95 Euro und Mountainbike Scott Spark 960-2018 mit der Rahmen-Nr.: GY1702878 im Wert von 2199,00 Euro. |
7) |
Der Verurteilte betrat am 07.07.2020 zwischen 4.30 Uhr und 7.00 Uhr das Mehrfamilienhaus in der Tschaikowskistraße in Leipzig und begab sich in den Keller. Er entwendete aus der Box des Geschädigten Thomas Götze die zwei Kinderfahrräder Bulls Sharptail 1 Disc 27,5 mit der Rahmen-Nr.: AA90924022 im Wert von 490,00 Euro und Cube Access WS 27,5 mit der Rahmen-Nr.: WOW80824AVLR im Wert von 455,97 Euro. |
8) |
Der Verurteilte war zwischen dem 19.08.2020 um 18.00 Uhr und dem 20.08.2020 um 9.30 Uhr in der Reichsstraße in Leipzig und sah dort gegenüber vom Hotel Steigenberger zwei Elektro-Fahrräder und nahm die zwei Fahrräder E-Bike Haibike Sduro Hardline 5.0, Räder Rahmen-Nrn.: AV17905240 und AV17C58955, im Wert von jeweils ca. 3000,00 Euro des Geschädigten Thomas Lippl und der Geschädigten Sabine Wetz mit. |
9) |
Der Verurteilte war zu einer Zeit zwischen dem 31.08.2020 um 22.00 Uhr und dem 01.09.2020 um 9.15 Uhr in der Pfaffendorfer Straße in Leipzig und betrat den Innenhof des Hotels und nahme die Räder des Geschädigten Ralf Leifhelm und der Geschädigten Astrid Leifhelm im Wert von ca. 1600,00 Euro und im Wert von ca. 2500,00 Euro mit. |
10) |
Der Verurteilte war zu einer Zeit zwischen dem 01.09.2020 um 22.00 Uhr und dem 02.09.2020 um 9.20 Uhr auf der Sachsenseite des Leipziger Hauptbahnhofs und sah dort vor der Hotelrezeption unter Hausnummer 5 zwei Fahrräder und nahm diese E-Bike Conway des Geschädigten Karsten Siemsglüß und der Geschädigten Renate Siemsglüß im Wert von ca. 2900,00 Euro und 1100,00 Euro mit. |
Durch die Taten des Verurteilten entstand ein Gesamtschaden in Höhe von 25.833.20 EUR.
Die jeweils Verletzten können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Leipzig zu dem o. g. Aktenzeichen ihre Ansprüche unter Angabe der konkreten Anspruchshöhe anmelden.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO). Auch nach Ablauf der Frist besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).
Eine Erlösverteilung durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens sechs Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung erfolgen. Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleibt der eventuell beigetriebene Wertersatzbetrag im Eigentum des Staates.
Es wird gebeten von Sachstandsanfragen abzusehen, da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist. Der Staatsanwaltschaft ist es zudem nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
gez. Weihmann
Rechtspflegerin
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