Die Finanzmarktaufsicht Österreich hat mit Bescheid vom 9. April 2025 der Bitpanda GmbH die Zulassung als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen nach Artikel 63 der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) erteilt.
Damit ist die Bitpanda GmbH berechtigt, folgende Kryptowerte-Dienstleistungen anzubieten
Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden
Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag
Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte
Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden
Platzierung von Kryptowerten
Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Kunden
Erbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden
Mit der Erteilung dieser neuen Zulassung wurde gleichzeitig festgestellt, dass die bisherige Registrierung der Bitpanda GmbH als Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen nach § 32a Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) vom 19. Dezember 2019 als erloschen gilt.
Diese Feststellung erfolgte auf Grundlage des MiCA-Vollzugsgesetzes in Verbindung mit Artikel 143 Absatz 3 MiCAR.