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Aufhebung der vorläufigen Insolvenzverwaltung für Firat Groß- & Einzelhandel e.K.

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 666 IN 43/25 e

Kassel, 8. April 2025 – Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Firat Groß- & Einzelhandel e.K., mit Geschäftssitz in der Industriestraße 22, 34260 Kaufungen, wurde die bislang bestehende vorläufige Insolvenzverwaltung durch das Amtsgericht Kassel mit Beschluss vom 08.04.2025 aufgehoben.

Das Unternehmen, geführt durch Inhaber Ibrahim Özdal, war im Handelsregister des Amtsgerichts Kassel unter der Nummer HRA 17970 eingetragen. Nach der ursprünglichen Anordnung einer vorläufigen Verwaltung zur Sicherung der Vermögenswerte scheint das Verfahren nun eine Wende genommen zu haben.

Mit der Aufhebung der vorläufigen Maßnahmen verliert der zuvor bestellte vorläufige Insolvenzverwalter sämtliche Befugnisse, und die schuldnerische Verfügungsmacht über das eigene Vermögen geht an den Inhaber zurück. Die Hintergründe dieser Entscheidung – etwa eine Rücknahme des Insolvenzantrags, eine gütliche Einigung oder das Entfallen der Eröffnungsvoraussetzungen – wurden durch das Gericht nicht öffentlich ausgeführt.

Bedeutung der Entscheidung

Die Aufhebung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet keine automatische Beendigung des gesamten Verfahrens, kann aber auf eine Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage oder einen Verfahrensstillstand hindeuten. Gläubiger sollten aufmerksam bleiben und gegebenenfalls die öffentliche Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de verfolgen, um über den weiteren Verlauf informiert zu bleiben.

Amtsgericht Kassel – Insolvenzgericht
08. April 2025

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