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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Urban metaalbewerking BV angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 106 IN 39/25
Amtsgericht Hagen – Beschluss vom 03. April 2025, 15:23 Uhr

Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens wurde über das Vermögen der in den Niederlanden ansässigen Urban metaalbewerking BV, mit Sitz in Heldenseweg 15a, 6086 PD Neer, durch das Amtsgericht Hagen die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch ihre Muttergesellschaft, die Urban Industries GmbH, eingetragen beim Amtsgericht Hagen unter HRB 12873, vertreten durch Geschäftsführer Herrn Felix Urban.

Kernaussagen des Beschlusses:

  • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Mike Westkamp, Feithstraße 177, 58097 Hagen, bestellt.
    (Telefon: nicht angegeben)

  • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

  • Drittschuldnern, also den Schuldnern der Urban metaalbewerking BV, ist es verboten, noch direkt an die Schuldnerin zu leisten. Zahlungen sind ausschließlich unter Beachtung der Anordnung, also nur an den Insolvenzverwalter, zulässig (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

  • Maßnahmen der Zwangsvollstreckung (inklusive Arrest und einstweiliger Verfügung) gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Hinweis

Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hagen zur Einsicht durch Beteiligte bereit.

Wenn du weitere Zusammenfassungen, rechtliche Erläuterungen oder Hilfe beim Verständnis bestimmter Formulierungen brauchst, sag einfach Bescheid!

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