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BaFin warnt: Weisshub Fin agiert ohne Erlaubnis – Verdacht auf unerlaubte Finanz- und Kryptogeschäfte

paulracko (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten der Firma Weisshub Fin. Nach den Erkenntnissen der Behörde bietet das Unternehmen über die Website weisshub-fin.com Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten an – jedoch ohne die hierfür erforderliche Genehmigung.

In Deutschland dürfen solche Angebote nur von Unternehmen unterbreitet werden, die über eine gültige Erlaubnis der BaFin verfügen. Dies gilt sowohl für klassische Bank- und Finanzdienstleistungen als auch für den Handel, die Verwahrung oder die Verwaltung von Kryptowerten. Ziel dieser Regulierung ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor unseriösen oder betrügerischen Geschäftspraktiken zu schützen.

Im konkreten Fall liegt der BaFin keine Erlaubnis für Weisshub Fin vor. Das Unternehmen wird auch nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die Warnung stützt sich auf die gesetzlichen Grundlagen des § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG).

Was bedeutet das für Anlegerinnen und Anleger?

Wer Geld bei einem nicht zugelassenen Anbieter anlegt, geht ein erhebliches Risiko ein – denn es fehlt jegliche Aufsicht durch eine deutsche Behörde. Es besteht die Gefahr, Opfer eines Finanzbetrugs zu werden. Bei Plattformen, die mit hohen Renditen oder innovativen Krypto-Produkten werben, ist besondere Vorsicht geboten.

Bevor Geld überwiesen oder persönliche Daten preisgegeben werden, sollten potenzielle Anleger immer prüfen, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist. Diese Information kann über die Unternehmensdatenbank auf der offiziellen Website der BaFin kostenlos abgefragt werden.

Wichtige Sicherheitshinweise für Verbraucher

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten dringend zur Vorsicht bei Geldanlagen im Internet. Immer wieder werden gefälschte oder manipulierte Plattformen genutzt, um Anleger systematisch zu täuschen. Besonders perfide: Oft treten die Anbieter mit seriös wirkenden Websites und scheinbar überzeugender Kommunikation auf.

Die Behörden empfehlen, niemals übereilt zu investieren, bei Zweifeln unabhängigen Rat einzuholen und sich umfassend über Anbieter und Produkte zu informieren.

Einen guten Einstieg bietet die Podcast-Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts. Dort erfahren Interessierte, wie typische Betrugsmodelle funktionieren – und wie man sich davor schützen kann.

Fazit

Die Firma Weisshub Fin bietet offenbar ohne Erlaubnis Finanz- und Kryptodienstleistungen über ihre Website an. Da sie nicht unter Aufsicht der BaFin steht, sollten Anlegerinnen und Anleger höchste Vorsicht walten lassen. Wer bereits investiert hat, sollte umgehend rechtliche Schritte prüfen, sich an eine Verbraucherzentrale wenden oder Anzeige bei der Polizei erstatten.

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