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Flinke Flotte Dienstleistungen UG: Vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 101 IN 289/25

Karlsruhe, 14. März 2025 – Das Amtsgericht Karlsruhe hat die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Flinke Flotte Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Tullastraße 1, 76706 Dettenheim, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 747848 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Antun Spoljar vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch aus Mannheim bestellt. Ab sofort sind alle Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam, um das Vermögen zu sichern und die wirtschaftliche Lage zu klären.

Zusätzlich wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft vorläufig untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden ausgesetzt. Bankguthaben und offene Forderungen der Schuldnerin dürfen ausschließlich vom Insolvenzverwalter verwaltet und eingezogen werden. Kreditinstitute sind zur vollständigen Auskunftserteilung über die Kontobewegungen der letzten zwei Jahre verpflichtet, um eine lückenlose Analyse der finanziellen Situation zu ermöglichen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat nun die Aufgabe, zu prüfen, ob die Gesellschaft fortgeführt werden kann oder ob eine Verwertung der Vermögenswerte erforderlich ist. Hierbei wird auch ermittelt, ob das bestehende Vermögen ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.

Gläubiger und Geschäftspartner werden gebeten, sich über die weiteren Entwicklungen zu informieren. Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, ob die Flinke Flotte Dienstleistungen UG eine Zukunftsperspektive hat oder das Insolvenzverfahren in die nächste Phase übergeht.

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