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BaFin warnt: Betrügerische Festgeldangebote unter kapitaldepot-fd24.com

geralt (CC0), Pixabay

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin warnt vor gefälschten Festgeldangeboten, die über die E-Mail-Adressen info@freedom24-neukunden.de und kunden@backoffice-freedom24.de verbreitet werden. Anlegerinnen und Anleger werden dabei aufgefordert, sich unter kapitaldepot-fd24.com/login einzuloggen, um ihre vermeintlichen Einlagen einzusehen.

Doch Vorsicht: Hinter diesen Angeboten stecken unbekannte Betreiber, die ohne die erforderliche BaFin-Erlaubnis agieren. In Deutschland dürfen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit behördlicher Genehmigung angeboten werden. Wer auf nicht lizenzierte Anbieter hereinfällt, geht ein hohes Risiko ein – im schlimmsten Fall drohen finanzielle Verluste ohne rechtlichen Schutz.

Die BaFin rät dringend, bei ungewollten E-Mails mit Finanzangeboten skeptisch zu sein und sich nicht von vermeintlich attraktiven Festgeldzinsen locken zu lassen. Bevor Sie Geld investieren, prüfen Sie in der BaFin-Unternehmensdatenbank, ob der Anbieter tatsächlich registriert und zugelassen ist.

Diese Warnung erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz. Seien Sie wachsam – wenn ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es das meist auch nicht!

Hier die Original-BaFin-Meldung:

kapitaldepot-fd24.com: BaFin warnt vor angeblichen Festgeldangeboten

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor angeblichen Festgeldangeboten, die von den E-Mail-Adressen info@freedom24-neukunden.de und kunden@backoffice-freedom24.de versandt werden. Anlegerinnen und Anleger sollen ihre vermeintlich getätigten Anlagen unter kapitaldepot-fd24.com/login einsehen können.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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