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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die KRAFTJUNGS GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 11 IN 542/24

Baden-Baden, 10. März 2025 – Das Amtsgericht Baden-Baden hat die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der KRAFTJUNGS GmbH, ansässig in der Sophienstraße 8, 76530 Baden-Baden, angeordnet. Die Gesellschaft, die unter der Handelsregisternummer HRB 362629 beim Amtsgericht Mannheim eingetragen ist, wird von ihrer Geschäftsführerin Danijela Tittjung, geb. Sinko, vertreten.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefano Buck aus Achern bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht in der Sicherung des Unternehmensvermögens, um eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu verhindern.

Die gerichtliche Anordnung umfasst folgende Maßnahmen:

  • Verfügungsbeschränkung: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
  • Einstellung der Zwangsvollstreckung: Vollstreckungsmaßnahmen gegen die KRAFTJUNGS GmbH werden untersagt, bereits eingeleitete Verfahren – mit Ausnahme solcher, die unbewegliches Vermögen betreffen – werden ausgesetzt.
  • Übernahme der finanziellen Kontrolle: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und über Sonderkonten zu verfügen.
  • Zahlungsstopp an die Schuldnerin: Drittschuldner sind angewiesen, ausstehende Beträge nicht mehr direkt an die KRAFTJUNGS GmbH zu zahlen, sondern nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter.
  • Prüfung der wirtschaftlichen Lage: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu bewerten, ob die vorhandene Insolvenzmasse ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.

Darüber hinaus ist der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, die Geschäftsräume der Gesellschaft zu betreten, Einsicht in die Geschäftsunterlagen zu nehmen und alle notwendigen Informationen einzuholen, um die finanzielle Situation zu analysieren.

Der Beschluss wurde im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht und bleibt dort während der Dauer seiner Wirksamkeit abrufbar. Sollte das Insolvenzverfahren nicht eröffnet werden, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen.

Rechtsmittel gegen die Entscheidung

Die Geschäftsführung der KRAFTJUNGS GmbH kann gegen diesen Beschluss Beschwerde einlegen. Ebenso steht diese Möglichkeit den Gläubigern offen, falls sie die internationale Zuständigkeit des Insolvenzgerichts gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 bestreiten.

  • Frist: Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Baden-Baden, Gutenbergstraße 17, 76532 Baden-Baden, eingereicht werden.
  • Beginn der Frist: Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung bzw. – bei öffentlicher Bekanntmachung – zwei Tage nach der Veröffentlichung.
  • Form der Beschwerde: Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder kann zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden.

Das Insolvenzgericht wird in den kommenden Wochen auf Basis der Prüfung des vorläufigen Insolvenzverwalters entscheiden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder mangels Masse eingestellt werden muss.

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