Stuttgart, 10. März 2025 – Die ACC Automotive Coating Center GmbH & Co. KG befindet sich in einer wirtschaftlich kritischen Lage. Das Amtsgericht Stuttgart hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das eigene Vermögen der Gesellschaft eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Schuldnerin, mit Sitz in Urbach, Steinbeisstraße 20, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRA 724186 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die ACC GmbH, die durch die Geschäftsführer Maximilian Josef Muth und Michael Muth vertreten wird. Als Verfahrensbevollmächtigter agiert Rechtsanwalt Dr. Matthias Lehr aus Stuttgart.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Philipp Grub aus Stuttgart bestellt. Seine zentrale Aufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten, um nachteilige Veränderungen bis zur endgültigen Entscheidung über den Insolvenzantrag zu verhindern.
Zu den wesentlichen Maßnahmen des Beschlusses gehören:
🔹 Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen werden untersagt (ausgenommen unbewegliche Gegenstände); bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden ausgesetzt.
🔹 Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig. Insbesondere ist ihr untersagt, selbst über Bankkonten oder Außenstände zu verfügen – diese Befugnisse gehen vollständig auf den Insolvenzverwalter über.
🔹 Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin dürfen nur noch vom vorläufigen Insolvenzverwalter eingezogen werden. Er ist zudem berechtigt, Sonderkonten zur Sicherung der Insolvenzmasse einzurichten.
🔹 Drittschuldnern wurde untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind sie verpflichtet, alle Forderungen direkt an den Insolvenzverwalter zu entrichten.
🔹 Einsichts- und Kontrollrechte des Insolvenzverwalters: Er ist berechtigt, die Geschäftsräume und Nebenräume der Schuldnerin zu betreten, Geschäftspapiere einzusehen und alle erforderlichen Nachforschungen anzustellen. Zudem darf er Auskünfte bei Banken, Versicherungen, Behörden und Gerichten einholen sowie Grundbucheinträge prüfen.
Untersuchung zur Fortführungsfähigkeit
Neben der Sicherung des Vermögens wurde der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren vorliegt und ob es Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens gibt.
Rechtsbehelfsbelehrung – Möglichkeiten der Anfechtung
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Stuttgart eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung bzw. ihrer öffentlichen Bekanntmachung.
Die vollständigen Beschlussunterlagen liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für Beteiligte aus.
Ausblick
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Lage der ACC Automotive Coating Center GmbH & Co. KG. Ob das Unternehmen saniert werden kann oder eine geordnete Abwicklung erfolgt, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.
Aktenzeichen 6 IN 437/25