Aktenzeichen: 171 IN 59/25
Das Amtsgericht Erfurt hat am 7. März 2025 eine Ergänzung zum bereits ergangenen Beschluss vom 5. März 2025 vorgenommen. Die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der FCA Dr. Fischer Community of Architects GmbH wurde dahingehend erweitert, dass die vorläufige Insolvenzverwalterin nun auch berechtigt ist, Forderungen und Kassenguthaben der Schuldnerin einzuziehen und auf ein eigens eingerichtetes Insolvenzsonderkonto zu überführen.
Die FCA Dr. Fischer Community of Architects GmbH, mit Sitz in der Mozartstraße 16, 99423 Weimar, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter der Nummer HRB 112292 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Dipl.-Ing. Lutz Fischer und Carolin Hertwig vertreten.
Diese Ergänzung des ursprünglichen Beschlusses dient dazu, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens weiter zu stabilisieren und die vorhandenen Finanzmittel unter gerichtlicher Aufsicht zu verwalten. Durch die Einrichtung eines Insolvenzsonderkontos wird sichergestellt, dass die Unternehmensgelder ausschließlich für die Insolvenzmasse erhalten bleiben und nicht durch unbefugte Verfügungen gefährdet werden.
Beteiligte Parteien haben die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Erfurt einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses.
Mit dieser Maßnahme wird die vorläufige Insolvenzverwaltung der FCA Dr. Fischer Community of Architects GmbH weiter gefestigt. In den kommenden Wochen wird sich entscheiden, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine endgültige Insolvenzeröffnung erforderlich wird.