Aktenzeichen: 3 IN 385/25
Das Amtsgericht Stuttgart hat am 28. Februar 2025 um 09:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der John & Robert GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Stuttgart, vertreten durch Geschäftsführer Christof Seiler, steht nun unter gerichtlicher Aufsicht.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sebastian Schottmüller bestellt. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, die wirtschaftliche Lage zu prüfen und eine mögliche Fortführung oder Abwicklung des Unternehmens vorzubereiten.
Gerichtliche Maßnahmen zur Vermögenssicherung
Um eine weitere Verschlechterung der finanziellen Lage zu verhindern, hat das Gericht folgende Maßnahmen angeordnet:
- Geschäftliche und finanzielle Verfügungen der John & Robert GmbH sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Schuldner des Unternehmens (Drittschuldner) dürfen ausstehende Zahlungen nicht mehr direkt an die Schuldnerin leisten, sondern müssen diese an den Insolvenzverwalter richten.
- Bankguthaben und offene Forderungen fallen unter die Verwaltung des Insolvenzverwalters.
- Zwangsvollstreckungen und andere Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden untersagt oder vorläufig ausgesetzt.
- Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten und eine detaillierte Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse vorzunehmen.
Ungewisse Zukunft für die John & Robert GmbH
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Unternehmen eine Sanierungschance hat oder ob es zu einer vollständigen Abwicklung kommt. In der derzeit wirtschaftlich angespannten Lage könnte eine Insolvenz weitreichende Auswirkungen auf Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner haben.
Gläubiger und Geschäftspartner sind angehalten, ihre Forderungen nur noch gemäß den gerichtlichen Anordnungen geltend zu machen. Zudem besteht die Möglichkeit, binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen.
Das Insolvenzgericht Stuttgart wird über den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheiden.