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BaFin: Ordnungsgeld gegen pferdewetten.de AG wegen verspäteter Finanzberichterstattung

geralt (CC0), Pixabay

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 17. Januar 2025 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro gegen die pferdewetten.de AG verhängt. Grund für die Sanktion ist ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB), da das Unternehmen die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2023 nicht fristgerecht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht hat.

Verstoß gegen Publizitätspflichten

Nach deutschem Handelsrecht sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse und Lageberichte innerhalb einer bestimmten Frist zu veröffentlichen. Diese Transparenzvorgabe dient dem Schutz der Aktionäre, Investoren und des Kapitalmarkts. Die Offenlegungspflicht stellt sicher, dass sich Marktteilnehmer rechtzeitig und umfassend über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens informieren können.

Da die pferdewetten.de AG dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, wurde das Ordnungsgeld gemäß § 335 HGB festgesetzt.

Rechtliche Schritte eingeleitet

Das Unternehmen hat gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt, sodass das Verfahren noch nicht rechtskräftig ist. Das BfJ wird nun über das weitere Vorgehen entscheiden.

Fazit: Konsequenzen für Unternehmen, die Transparenzpflichten missachten

Der Fall zeigt, dass Verstöße gegen die gesetzlichen Publizitätspflichten nicht ohne Folgen bleiben. Das Bundesamt für Justiz setzt mit dieser Sanktion ein klares Signal: Unternehmen müssen ihre Finanzberichterstattung ernst nehmen und fristgerecht offenlegen – andernfalls drohen empfindliche Ordnungsgelder.

📌 Weitere Informationen zur Finanzberichterstattung und den gesetzlichen Offenlegungspflichten finden Sie auf den Seiten der BaFin und des Bundesanzeigers.

Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die pferdewetten.de AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 17. Januar 2025 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro zulasten der pferdewetten.de AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die pferdewetten.de AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2023 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.

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