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SCAPO GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Verfügungen nur mit Zustimmung möglich

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 9 IN 167/25

Das Amtsgericht Darmstadt hat am 25. Februar 2025 um 15:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der SCAPO GmbH angeordnet. Damit sind Verfügungen des Unternehmens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Fabio Algari aus Frankfurt am Main wirksam.

Hintergrund der Entscheidung

Die SCAPO GmbH, mit Sitz in Trebur, wird durch Geschäftsführer Dejan Grgic-Groß vertreten. Nach der Antragstellung entschied das Gericht, eine vorläufige Insolvenzverwaltung einzusetzen, um das Unternehmensvermögen zu sichern und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung zu prüfen.

Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse

🔹 Einschränkung der Verfügungsgewalt: Das Unternehmen kann keine finanziellen Transaktionen oder Vermögensverfügungen ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters tätigen.
🔹 Ernennung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Rechtsanwalt Fabio Algari wurde zur Überwachung und Verwaltung der Vermögenswerte bestellt.
🔹 Einziehung von Forderungen: Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der SCAPO GmbH einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten.
🔹 Sonderkonto für Insolvenzmasse: Zur geordneten Abwicklung wird ein Insolvenzsonderkonto eingerichtet, das den Vorgaben des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 07.02.2019, IX ZR 47/18) entspricht.
🔹 Auskunftspflichten für Finanzinstitute und Behörden: Banken, Sparkassen sowie das Kraftfahrt-Bundesamt sind angewiesen, alle relevanten Auskünfte über die Finanzlage des Unternehmens an den Insolvenzverwalter zu übermitteln.

Nächste Schritte im Insolvenzverfahren

Der Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich oder eine geordnete Abwicklung erforderlich ist. Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus.

Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich frühzeitig mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung in Verbindung setzen, um ihre Forderungen anzumelden und sich über das weitere Vorgehen zu informieren.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Darmstadt eingesehen werden.

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