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RightNow GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung – Verfügungen nur noch mit Zustimmung möglich

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 501 IN 38/25

Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 25. Februar 2025 um 18:48 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der RightNow GmbH angeordnet. Damit sind Verfügungen des Unternehmens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos wirksam.

Hintergrund der Entscheidung

Die RightNow GmbH, mit Sitz in Düsseldorf, ist im Handelsregister unter HRB 85165 eingetragen und wird von den Geschäftsführern Dr. Benedikt Martin Quarch und Phillip Eischet geleitet. Das Unternehmen hat beim Insolvenzgericht die Eröffnung eines Verfahrens beantragt, woraufhin das Gericht eine vorläufige Insolvenzverwaltung zur Sicherung der Vermögenswerte angeordnet hat.

Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse

🔹 Einschränkung der Verfügungsgewalt: Die Geschäftsführung darf keine eigenständigen finanziellen Transaktionen oder Vermögensverfügungen mehr vornehmen – alle Entscheidungen müssen durch den Insolvenzverwalter genehmigt werden.
🔹 Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos übernimmt die Überwachung und Verwaltung des Unternehmensvermögens.
🔹 Einziehung von Forderungen: Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und offene Forderungen der RightNow GmbH einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten.
🔹 Zahlungsstopp an die Schuldnerin: Drittschuldnern ist es untersagt, direkt an die RightNow GmbH zu zahlen – stattdessen müssen sämtliche Zahlungen an die Insolvenzverwaltung erfolgen.

Wie geht es weiter?

Die Insolvenzverwalterkanzlei wird nun prüfen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich oder eine Abwicklung erforderlich ist. Anschließend entscheidet das Amtsgericht, ob das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird.

Gläubiger und Geschäftspartner sollten sich frühzeitig mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung setzen, um ihre Ansprüche zu sichern.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf eingesehen werden.

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