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Insolvenzantrag der H & Z Energie GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 4 IN 515/24

Das Amtsgericht Regensburg hat den Insolvenzantrag der H & Z Energie GmbH mit Sitz in Regensburg durch Beschluss vom 20. Februar 2025 mangels Masse abgewiesen.

Hintergrund der Entscheidung

Die H & Z Energie GmbH, eingetragen unter HRB 20653, wurde durch ihre Geschäftsführerin Huynh Thi My Phuong vertreten. Das Unternehmen war im Bereich Installation und Betrieb von Photovoltaikanlagen tätig.

Nach der Prüfung durch das Gericht stellte sich heraus, dass nicht genügend Vermögenswerte vorhanden sind, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Daher wurde der Antrag gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) abgewiesen.

Folgen der Entscheidung

🔹 Kein reguläres Insolvenzverfahren: Aufgrund unzureichender Mittel wird kein geordnetes Insolvenzverfahren eröffnet.
🔹 Haftungsrisiken für die Geschäftsführerin: Sollte eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bereits länger bestanden haben, könnte eine persönliche Haftung der Geschäftsführerin geprüft werden.
🔹 Gläubiger gehen möglicherweise leer aus: Ohne Insolvenzverfahren bleibt den Gläubigern nur der individuelle Rechtsweg, um ihre Forderungen geltend zu machen.

Was bedeutet „mangels Masse abgewiesen“?

Ein Insolvenzverfahren wird nur dann eröffnet, wenn ausreichend Mittel vorhanden sind, um zumindest die Verfahrenskosten zu decken. Falls dies nicht der Fall ist, wird der Antrag mangels Masse abgelehnt. Dies bedeutet, dass keine geregelte Verwertung der Vermögenswerte stattfindet und das Unternehmen in der Regel ohne weitere Abwicklung aus dem Handelsregister gelöscht werden kann.

Wie geht es weiter?

Ohne Insolvenzverfahren bleibt die H & Z Energie GmbH in einer rechtlich unklaren Lage. Möglich sind:
🔸 Löschung der Gesellschaft durch das Handelsregister
🔸 Ansprüche der Gläubiger gegen die Geschäftsführerin
🔸 Individuelle Klagen von Gläubigern zur Durchsetzung offener Forderungen

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Regensburg eingesehen werden.

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