Aktenzeichen 280 IN 221/24
Die wirtschaftliche Lage der NEWTOWN Bauträger GmbH mit Sitz in Mainz hat einen kritischen Punkt erreicht: Das Amtsgericht Mainz hat am 24. Februar 2025 um 08:45 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Unternehmen angeordnet.
Ab sofort sind Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Dr. Robert Schiebe, rechtswirksam. Die Maßnahme soll sicherstellen, dass das Unternehmensvermögen nicht weiter geschmälert wird und eine geordnete Abwicklung oder mögliche Sanierung geprüft werden kann.
Wer ist betroffen?
Die NEWTOWN Bauträger GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Ibrahim Yilmaz, ist im Bereich Immobilienentwicklung und Bauträgergeschäfte tätig. Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung erhalten alle Geschäftspartner, Gläubiger und Auftraggeber nun Gewissheit über die finanzielle Situation des Unternehmens.
Welche Maßnahmen wurden angeordnet?
🔹 Verfügungen des Unternehmens bedürfen der Zustimmung des Insolvenzverwalters
🔹 Schuldner der NEWTOWN Bauträger GmbH dürfen Zahlungen nur noch unter Berücksichtigung der neuen Insolvenzordnung leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO)
🔹 Dr. Robert Schiebe wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und übernimmt nun die Prüfung der wirtschaftlichen Lage
Welche Optionen haben Gläubiger?
Betroffene Gläubiger sollten sich schnellstmöglich mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen, um ihre Ansprüche anzumelden und sich über den weiteren Verlauf des Verfahrens zu informieren. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Gibt es Einspruchsmöglichkeiten?
Die Antragsgegnerin sowie Gläubiger können innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Auch die internationale Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 kann in Frage gestellt werden.
Wie es mit der NEWTOWN Bauträger GmbH weitergeht – ob eine Sanierung oder eine endgültige Abwicklung folgt – hängt nun von der Prüfung des Insolvenzverwalters ab.