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Insolvenzverfahren der Pfeifferschen Stiftungen zu Magdeburg-Cracau

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 340 IN 27/25 (371)
Amtsgericht Magdeburg, Beschluss vom 20.02.2025

Hintergrund:

Die Pfeifferschen Stiftungen zu Magdeburg-Cracau, ansässig in der Pfeifferstraße 10, 39114 Magdeburg, sind eine diakonische Einrichtung mit Schwerpunkt auf Alten- und Behindertenhilfe, Gesundheitswesen und Bildungsförderung. Sie betreiben:

  • stationäre, teilstationäre und ambulante Pflege für behinderte und alte Menschen
  • Krankenversorgung
  • Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen

Die Stiftungen werden von Prof. Dr. Lars Timm und Ulrike Petermann als Vorstände vertreten.

Gerichtliche Anordnung:

Das Amtsgericht Magdeburg hat mit Beschluss vom 20.01.2025 bereits eine vorläufige Eigenverwaltung gemäß § 270b InsO angeordnet.
Zusätzlich wurden mit dem Beschluss vom 20.02.2025 weitere Maßnahmen gemäß § 274 Abs. 2 Satz 2 InsO getroffen.

Neue Maßnahmen:

  1. Unterstützung durch den vorläufigen Sachwalter
    • Die Antragstellerin wird bei der Insolvenzgeldvorfinanzierung unterstützt.
    • Unterstützung bei der insolvenzrechtlichen Buchführung.
    • Begleitung von Verhandlungen mit Kunden und Lieferanten.

Bedeutung der Entscheidung:

  • Die Pfeifferschen Stiftungen verbleiben in der Eigenverwaltung und können unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters weiterhin operativ tätig bleiben.
  • Die gerichtlichen Maßnahmen sichern den fortlaufenden Betrieb der diakonischen Einrichtungen, insbesondere die Gehaltszahlungen der Mitarbeitenden über das Insolvenzgeld.
  • Die Verhandlungen mit Kunden und Lieferanten sollen den wirtschaftlichen Betrieb stabilisieren.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg eingesehen werden.

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