Aktenzeichen: 340 IN 27/25 (371)
Amtsgericht Magdeburg, Beschluss vom 20.02.2025
Hintergrund:
Die Pfeifferschen Stiftungen zu Magdeburg-Cracau, ansässig in der Pfeifferstraße 10, 39114 Magdeburg, sind eine diakonische Einrichtung mit Schwerpunkt auf Alten- und Behindertenhilfe, Gesundheitswesen und Bildungsförderung. Sie betreiben:
- stationäre, teilstationäre und ambulante Pflege für behinderte und alte Menschen
- Krankenversorgung
- Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen
Die Stiftungen werden von Prof. Dr. Lars Timm und Ulrike Petermann als Vorstände vertreten.
Gerichtliche Anordnung:
Das Amtsgericht Magdeburg hat mit Beschluss vom 20.01.2025 bereits eine vorläufige Eigenverwaltung gemäß § 270b InsO angeordnet.
Zusätzlich wurden mit dem Beschluss vom 20.02.2025 weitere Maßnahmen gemäß § 274 Abs. 2 Satz 2 InsO getroffen.
Neue Maßnahmen:
- Unterstützung durch den vorläufigen Sachwalter
- Die Antragstellerin wird bei der Insolvenzgeldvorfinanzierung unterstützt.
- Unterstützung bei der insolvenzrechtlichen Buchführung.
- Begleitung von Verhandlungen mit Kunden und Lieferanten.
Bedeutung der Entscheidung:
- Die Pfeifferschen Stiftungen verbleiben in der Eigenverwaltung und können unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters weiterhin operativ tätig bleiben.
- Die gerichtlichen Maßnahmen sichern den fortlaufenden Betrieb der diakonischen Einrichtungen, insbesondere die Gehaltszahlungen der Mitarbeitenden über das Insolvenzgeld.
- Die Verhandlungen mit Kunden und Lieferanten sollen den wirtschaftlichen Betrieb stabilisieren.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg eingesehen werden.