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Insolvenzantrag der Residenz Lonnig UG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Wittlich, 13. Februar 2025 – Das Amtsgericht Wittlich hat im Verfahren 7a IN 54/24 den Insolvenzantrag der Residenz Lonnig UG mangels Masse abgewiesen.

Das Unternehmen, vertreten durch Alexander Kandal und mit Sitz in Lieserpark 2, 54550 Daun, war im Handelsregister des Amtsgerichts Wittlich unter HRB 46029 eingetragen.

Gerichtliche Entscheidung und Auswirkungen

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags wurden die zuvor erlassenen Verfügungsbeschränkungen sowie die vorläufige Insolvenzverwaltung aufgehoben. Dies bedeutet:

  • Es wird kein Insolvenzverfahren eröffnet, da das Vermögen nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.
  • Die Gläubiger können ihre Forderungen nicht mehr über ein Insolvenzverfahren geltend machen.
  • Das Unternehmen steht nun vor der Löschung aus dem Handelsregister, sofern keine anderweitige Regelung getroffen wird.

Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner

Da kein Insolvenzverfahren durchgeführt wird, bleiben Gläubiger auf ihren Forderungen sitzen, sofern keine individuellen Einigungen mit der Residenz Lonnig UG getroffen werden können.

Es ist ratsam, dass betroffene Geschäftspartner und Lieferanten prüfen, ob noch außergerichtliche Lösungen zur Begleichung offener Rechnungen möglich sind.

Ausblick: Voraussichtliche Löschung des Unternehmens

Da das Unternehmen über keine ausreichenden Mittel verfügt, um ein Insolvenzverfahren zu finanzieren, wird es vermutlich in den kommenden Monaten aus dem Handelsregister gelöscht.

Die vollständigen Informationen zum Beschluss können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wittlich eingesehen werden.

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