Das Amtsgericht Münster hat am 13. Februar 2025 unter dem Aktenzeichen 80 IN 1000/24 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Grüne Energie Deutschland GmbH mangels Masse abgewiesen.
Die Grüne Energie Deutschland GmbH, mit Sitz in der Teichstraße 1, 49497 Mettingen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 14676 eingetragen und wurde durch ihren Geschäftsführer David Frese vertreten.
Da das verfügbare Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, wurde der Antrag gemäß § 26 InsO abgewiesen. Dies bedeutet, dass kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird und Gläubiger ihre Forderungen nicht im Rahmen eines geregelten Verfahrens geltend machen können. Stattdessen bleibt ihnen nur der individuelle Rechtsweg zur Durchsetzung von Ansprüchen – was in der Praxis oft erschwert wird, wenn keine verwertbaren Vermögenswerte mehr vorhanden sind.
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags endet das Verfahren ohne weitere insolvenzrechtliche Maßnahmen. Die wirtschaftliche Zukunft der Gesellschaft ist damit ungewiss, und betroffene Gläubiger sollten prüfen, ob noch weitere rechtliche Schritte zur Forderungsdurchsetzung möglich sind.