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BaFin warnt vor Prime Escrow: Verdacht auf unerlaubte Zahlungsdienste

betexion (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor den Angeboten der Firma Prime Escrow, die angeblich ihren Sitz in Frankfurt am Main hat. Nach aktuellen Erkenntnissen besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website primeescrow.net Zahlungsdienste ohne die erforderliche Erlaubnis anbieten.

Unerlaubte Zahlungsdienste – Ein Risiko für Verbraucher
In Deutschland dürfen Zahlungsdienste nur mit einer ausdrücklichen Genehmigung der BaFin angeboten werden. Anbieter ohne diese Erlaubnis handeln illegal, und ihre Kunden setzen sich einem erheblichen finanziellen Risiko aus. Es besteht die Gefahr, dass eingezahlte Gelder nicht sicher verwaltet werden oder sogar in betrügerische Hände gelangen.

So prüfen Sie die Seriosität eines Anbieters
Die BaFin empfiehlt allen Verbrauchern, vor der Nutzung von Zahlungsdiensten zu überprüfen, ob der Anbieter in der Unternehmensdatenbank der BaFin registriert ist. Fehlt die entsprechende Zulassung, sollte von Geschäften mit diesem Unternehmen dringend abgesehen werden.

Rechtliche Grundlage der Warnung
Die Warnung der BaFin stützt sich auf § 8 Absatz 7 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), das die Aufsicht über Zahlungsdienstleister in Deutschland regelt. Verstöße gegen diese gesetzlichen Vorgaben können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Schützen Sie sich vor Finanzbetrug
Die BaFin rät Verbraucherinnen und Verbrauchern zur höchsten Vorsicht bei der Nutzung von Online-Zahlungsdiensten. Bei Verdacht auf unseriöse Angebote oder Betrugsversuche sollten Betroffene umgehend die Polizei oder das Bundeskriminalamt (BKA) informieren und sich an die BaFin wenden.

Durch sorgfältige Überprüfung und Aufmerksamkeit können Sie sich vor betrügerischen Anbietern wie Prime Escrow schützen.

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