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tomCo Baugesellschaft mbH: Amtsgericht Duisburg ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Duisburg, 6. Februar 2025 – Das Amtsgericht Duisburg hat um 14:41 Uhr im Verfahren mit dem Aktenzeichen 620 IN 244/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der tomCo Baugesellschaft mbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Duisburg, Am Büschchen 2a, ist unter HRB 35427 im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg eingetragen und wird durch Geschäftsführer Tomasz Marian Pazdryjowsk vertreten.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Tanja Bückmann aus Oberhausen bestellt. Damit sind sämtliche Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.

Zusätzlich wurden die Schuldner der tomCo Baugesellschaft mbH angewiesen, künftige Zahlungen ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten. Sie ist zudem befugt, Bankguthaben und offene Forderungen des Unternehmens einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Weiterhin hat das Amtsgericht ein Vollstreckungsverbot erlassen, das sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungen werden bis auf Weiteres gestoppt.

Mit der Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens beginnt nun eine umfassende Prüfung der finanziellen Lage der tomCo Baugesellschaft mbH. In den kommenden Wochen wird sich entscheiden, ob eine Sanierung möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

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