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Insolvenzantrag gegen DeKuSystems Fernmeldebau GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aachen, 30. Januar 2025 – Das Amtsgericht Aachen hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 93 IN 196/23 den Insolvenzantrag gegen die DeKuSystems Fernmeldebau GmbH abgelehnt. Die Gesellschaft mit Sitz in Niederzier, St. Thomas-Straße 33, ist unter HRB 8933 im Handelsregister des Amtsgerichts Düren eingetragen und wird durch Geschäftsführer Dennis Kurtz vertreten.

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens war am 29. Dezember 2023 von einer Gläubigerin eingereicht worden. Nach eingehender Prüfung durch das Gericht wurde jedoch festgestellt, dass das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Dies geht insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten des gerichtlich beauftragten Sachverständigen, Rechtsanwalt Dr. Mark Boddenberg, vom 16. Dezember 2024 hervor.

Da weder ein ausreichender Kostenvorschuss gezahlt noch eine Stundung der Verfahrenskosten bewilligt wurde, sah sich das Gericht gezwungen, den Antrag gemäß § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse abzuweisen. Die Kosten des Verfahrens werden der Schuldnerin auferlegt.

Bereits am 19. Juni 2024 hatte das Gericht Sicherungsmaßnahmen angeordnet, die nun mit dem aktuellen Beschluss aufgehoben wurden. Damit entfallen sämtliche zuvor getroffenen Restriktionen, und die DeKuSystems Fernmeldebau GmbH bleibt vorerst ohne Insolvenzverfahren bestehen.

Die weitere Entwicklung des Unternehmens bleibt abzuwarten, da die finanzielle Situation offenbar weiterhin angespannt ist.

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