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hiwo-Systembau GmbH: Amtsgericht Ravensburg ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Ravensburg, 7. Februar 2025 – Das Amtsgericht Ravensburg hat um 13:30 Uhr im Verfahren mit dem Aktenzeichen 111 IN 74/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der hiwo-Systembau GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Wolfegg, Grimmenstein 8/1, ist unter HRB 552268 im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm eingetragen und wird durch Geschäftsführer Sascha Hermann Zanner vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Wahl aus Ulm bestellt. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Zusätzlich wurde der hiwo-Systembau GmbH untersagt, eigenständig über ihre Bankkonten oder offene Forderungen zu verfügen. Diese Befugnisse gehen vollständig auf den Insolvenzverwalter über, der zudem ermächtigt wurde, ein Sonderkonto für die Verwaltung der Insolvenzmasse einzurichten.

Weiterhin wurde ein Vollstreckungsverbot erlassen, das sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen untersagt – mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig gestoppt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde zudem beauftragt, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen und festzustellen, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Ebenso soll er analysieren, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung bevorsteht.

In den kommenden Wochen wird sich entscheiden, wie es mit der hiwo-Systembau GmbH weitergeht. Die weitere Entwicklung des Verfahrens bleibt abzuwarten.

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