Das Bezirksgericht Luxemburg hat mit Urteil vom 31. Januar 2025 die Auflösung und Liquidation des Lebensversicherungsunternehmens FWU Life Insurance Lux S.A. beschlossen. Damit endet der Versuch, das Unternehmen zu sanieren. Zum Liquidator wurde der Luxemburger Rechtsanwalt Yann Baden bestellt.
Was bedeutet die Liquidation für Versicherungsnehmer?
Die luxemburgische Aufsichtsbehörde Commissariat aux Assurances (CAA) hat bereits einen Auszug der Gerichtsentscheidung auf ihrer Website veröffentlicht und angekündigt, dort bald weitere Informationen zu den Auswirkungen auf bestehende Versicherungsverträge bereitzustellen.
Da die FWU Life Insurance Lux S.A. ein EWR-Versicherer ist, war sie berechtigt, auch in Österreich Dienstleistungen anzubieten. Allerdings unterlag sie der Finanzaufsicht des CAA in Luxemburg – und nicht der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA).
Keine Verbindung zur FWU Life Insurance Austria AG
Die FMA weist ausdrücklich darauf hin, dass die FWU Life Insurance Lux S.A. nicht mit der FWU Life Insurance Austria AG verwechselt werden darf. Das österreichische Unternehmen ist eigenständig und untersteht der Aufsicht der FMA.
Wie sollten Versicherungsnehmer jetzt vorgehen?
Versicherungsnehmer, die Verträge mit der FWU Life Insurance Lux S.A. abgeschlossen haben, sollten die offizielle Website des CAA regelmäßig besuchen, um über weitere Schritte und ihre Rechte informiert zu bleiben. Es wird empfohlen, bei Unsicherheiten rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen oder sich direkt an die zuständigen Stellen zu wenden.