Dark Mode Light Mode

Insolvenzantrag gegen WüKurier Goldberg GmbH & Co. KG erledigt – Sicherungsmaßnahmen aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Würzburg, 5. Februar 2025 – Das Amtsgericht Würzburg hat im Insolvenzverfahren der WüKurier Goldberg GmbH & Co. KG (Az.: IN 416/24) sämtliche zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Hintergrund dieser Entscheidung ist die Erledigterklärung der antragstellenden Gläubigerin am 4. Februar 2025, wodurch das Verfahren faktisch hinfällig wurde.

Hintergrund des Verfahrens

Die WüKurier Goldberg GmbH & Co. KG, mit Sitz in Kürnach, Wachtelberg 16, war Ziel eines Insolvenzantrags. Das Unternehmen wird durch die Goldberg Holding Gesellschaft mbH als Komplementärin vertreten, deren Geschäftsführer Boris Goldberg ist. Im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg ist die Gesellschaft unter HRA 5326 eingetragen.

Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hatte eine Gläubigerin gestellt. Das Verfahren wurde von der Kanzlei Rudolph & Berninger PartmbB aus Kitzingen begleitet.

Einstellung der Sicherungsmaßnahmen

Im Zuge des ursprünglichen Insolvenzantrags hatte das Amtsgericht Würzburg am 31. Januar 2025 mehrere Maßnahmen nach § 21 InsO angeordnet, darunter:

  • Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, um das Unternehmensvermögen zu schützen.
  • Zustimmungsbedürftigkeit von Verfügungen, wodurch die Schuldnerin nicht mehr eigenständig über ihre Mittel verfügen konnte.
  • Vorläufige Insolvenzverwaltung, um eine geordnete Prüfung der finanziellen Lage einzuleiten.

Da die antragstellende Gläubigerin den Antrag nun für erledigt erklärt hat, sind diese Sicherungsmaßnahmen nicht mehr notwendig. Das Gericht hat daher mit Beschluss vom 5. Februar 2025 sämtliche zuvor erlassenen Anordnungen aufgehoben.

Bedeutung der Entscheidung

Mit der Aufhebung der vorläufigen Insolvenzverwaltung kann die WüKurier Goldberg GmbH & Co. KG wieder uneingeschränkt über ihr Vermögen verfügen. Die Einstellung des Verfahrens deutet darauf hin, dass entweder eine Einigung mit der Gläubigerin erzielt wurde oder die Insolvenzgründe entfallen sind.

Die Entscheidung des Amtsgerichts bedeutet für das Unternehmen eine Rückkehr zur wirtschaftlichen Normalität – allerdings bleibt abzuwarten, ob in Zukunft erneute finanzielle Schwierigkeiten auftreten.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Diversifizierte Strategie mit solider Performance: Der ZSDynamic Fonds in unsicheren Zeiten

Next Post

Vorläufige Insolvenzverwaltung für NaProVita UG angeordnet