Gera, 4. Februar 2025 – Das Amtsgericht Gera hat den Insolvenzantrag der 3S Holding GmbH (Az.: 8 IN 205/24) mangels Masse abgewiesen. Dies bedeutet, dass das Unternehmen nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken – ein Umstand, der oft das endgültige wirtschaftliche Aus für eine Gesellschaft bedeutet.
Hintergrund des Verfahrens
Die 3S Holding GmbH, mit Sitz in Serba, Hinterm Teiche 7, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 517746 eingetragen. Geschäftsführer sind Daniel Stoltz und Erich Philipp Stoltz.
Das Unternehmen hatte selbst einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Doch für ein geordnetes Verfahren müssen zumindest ausreichend finanzielle Mittel vorhanden sein, um die Kosten für den Insolvenzverwalter und die gerichtliche Abwicklung zu decken. Da dies nicht der Fall ist, blieb dem Gericht keine andere Wahl, als den Antrag abzuweisen.
Folgen der Entscheidung
Die Abweisung mangels Masse hat schwerwiegende Konsequenzen:
- Keine Insolvenzverwaltung: Da kein Verfahren eröffnet wurde, gibt es keinen Insolvenzverwalter, der das Unternehmen fortführen oder Vermögenswerte verwerten könnte.
- Gläubiger gehen leer aus: Ohne Insolvenzverfahren gibt es keine geregelte Verteilung des noch vorhandenen Vermögens. Gläubiger müssen versuchen, ihre Ansprüche direkt gegen das Unternehmen oder die Geschäftsführer durchzusetzen.
- Drohendem Handelsregisterlöschen: In vielen Fällen führt eine Abweisung mangels Masse dazu, dass das Unternehmen nach einiger Zeit aus dem Handelsregister gelöscht wird, sofern kein anderweitiges Verfahren eingeleitet wird.
Rechtsmittel
Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Gera eingelegt werden. Dies könnte jedoch nur Erfolg haben, wenn nachgewiesen wird, dass doch genügend Masse für die Verfahrenskosten vorhanden ist.
Ausblick
Für die 3S Holding GmbH bedeutet dieser Beschluss höchstwahrscheinlich das Ende ihrer Geschäftstätigkeit. Ohne Insolvenzverfahren bleibt den Gläubigern nur der individuelle Rechtsweg, um ausstehende Forderungen einzutreiben – in vielen Fällen eine nahezu aussichtslose Angelegenheit.